10 verbreitete Rechtsirrtümer … zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Untergang des Internets wie wir es kennen, ist bekanntermaßen am 25.5.2018 eingeläutet worden. Ein paar Jahre später steht das Internet zwar immer noch, rund um die Datenschutz-Grundverordnung existieren aber mehr Mythen denn je. Die passende Gelegenheit, sich einmal ein paar Fehlannahmen zu widmen, denen ich tagtäglich begegne.

-- DATENSCHUTZ --
Inhalt:
#1: Die DSGVO ist Teufelswerk
#2: Die Umsetzung der DSGVO bringt keine Probleme mit sich.
#3: Auf einmal Auftragsverarbeitung +  AVV!
#4: Die DSGVO-Abmahnwelle kommt.
#5: Zwanzig Millionen Euro!
#6: Alle alten Newsletter-Einwilligungen müssen mit der DSGVO neu eingeholt werden.
#7: Unter der DSGVO braucht jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten.
#8: Die DSGVO sorgt dafür, dass keiner mehr einen anderen Fotografieren darf. Und das Foto veröffentlichen schon gar nicht.
#9: Die DSGVO verlangt, dass mit einem Layer auf Cookies hingewiesen wird und der Nutzer “OK” drückt”
#10: Viel (Papier unterschreiben) hilft viel.
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Jurafunk Nr. 147: Das Rückspiel mit der Rechtsbelehrung – Rechtsirrtümer im Alltag (Teil 1)

Das gewohnte Jurafunk-Duo Krasemann / Dirks erweitert sich in Folge 147 zu einem Quartett: Wie in Rechtsbelehrung Nr. 40 besprochen, haben sich Dr. Thomas Schwenke und Marcus Richter auf den langen und durchaus beschwerlichen Weg nach Kiel gemacht, um dort eine Jurafunk-Rechtsbelehrungs-Gemeinschaftsproduktion aufzunehmen.

Und so kam es an einem Dienstagnachmittag Anfang September bei Kaiserwetter zum Rückspiel der Jura-Podcast-Giganten an der Ostsee. Ein Hintergrundthema gab es auch. Besprochen wird – für beide Podcastcrews eher ungewohnt – ein bunter Themenstrauß mit strafrechtlichem Schwerpunkt, zusammengehalten nur durch den losen roten Faden “Rechtsirrtümer im Alltag”.

Die Hörer des Jurafunks sind an eine Folgenlänge von ca. 30 Minuten gewöhnt. Daher veröffentlichen wir Jurafunk Nr. 147 in zwei Teilen. Der zweite Teil wird voraussichtlich Ende der 37.Kalenderwoche 2017 erscheinen. Ein wichtiger Hinweis: Die Rechtsbelehrungs-Folge 49 wird nicht unbedingt völlig identisch mit der Jurafunk-Folge sein, da an der Ostsee eine andere Schnitt-und-Verdichtungskultur herrscht als im unaufgeräumten Berlin… es kann sich also durchaus lohnen, beide Versionen zu hören!

 

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