DSM-Richtlinie, #Artikel17, Streaming

Gemeinsam mit dem Anwaltspodcast-Kollegen Lars Rieck hatte ich in dieser Woche das Vergnügen, Auf dem Twitch-Kanal von LeoSMind einige Fragen rund um das Thema Urheberrechtsreform und Upload-Filter zu beantworten. Die “DSM”-(“Digital-Single-Market”)-Richtlinie, das ist die EU-Richtlinie, die “Upload-Plattformen” (unter anderem) in die Verantwortung für Rechtsverletzungen von Plattform-Nutzer zwingen will.

Die ist längst beschlossen, das Deutsche Umsetzungsgesetz befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren und wird wohl bis Juni 2021 beschlossen werden. Was bedeutet das, vor allem für Streamer?

Zur Aufzeichnung des Live-Streams geht es hier:

Maske auf, Film ab: Streitwert in medienrechtlichen Corona-Verfahren

Was ist bloß mit Coronaleugnern los, die – z.B. im Einzelhandel – Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen traktieren, sie filmen und dann die Videos in sozialen Netzwerken teilen, natürlich nicht ohne die unfreiwillig Abgebildeten in den Kommentaren noch hämisch zu beschimpfen? Nunja, solche Fragen können vielleicht eher die Psychiater unter uns beantworten.

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