Kein Urheberrecht mehr für Fotos und Grafiken unter 125 KB?

Die DSM-Richtlinie, ihr ehemaliger „Artikel 13“ und späterer “Artikel 17” sind inzwischen Gesetz und die Diskussionen über die Haftung der Betreiber von „Uploadplattformen“ ist aus der breiten Öffentlichkeit weitgehend verschwunden. Für mich etwas überraschend scheint sich die Diskussion einiger Aspekte sogar etwas zu drehen: Die DSM-Richtlinie und ihr „Artikel 13/17“ sollen, so hört man hier und da, dazu führen, dass Fotos und Grafiken, die weniger als 125 KB groß sind, „frei verwendet“ werden können. Das klingt interessant. Allerdings: Wenn es etwas zu schön klingt, um wahr zu sein, dann ist es meistens – genau.

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DSM-Richtlinie, #Artikel17, Streaming

Gemeinsam mit dem Anwaltspodcast-Kollegen Lars Rieck hatte ich in dieser Woche das Vergnügen, Auf dem Twitch-Kanal von LeoSMind einige Fragen rund um das Thema Urheberrechtsreform und Upload-Filter zu beantworten. Die “DSM”-(“Digital-Single-Market”)-Richtlinie, das ist die EU-Richtlinie, die “Upload-Plattformen” (unter anderem) in die Verantwortung für Rechtsverletzungen von Plattform-Nutzer zwingen will.

Die ist längst beschlossen, das Deutsche Umsetzungsgesetz befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren und wird wohl bis Juni 2021 beschlossen werden. Was bedeutet das, vor allem für Streamer?

Zur Aufzeichnung des Live-Streams geht es hier: