EuGH: PSP-Cheatsoftware “Action Replay” ist keine Urheberrechtsverletzung
Am 17.10.2024 hat der EuGH im Verfahren “Action Replay” (EuGH, Urt. v. 17.10.2024, Rechtssache C‑159/23) entschieden, dass eine Cheat-Software, die gleichzeitig mit einem anderen Programm läuft und dessen Variablen (und auch das Nutzerinterface) ändert, nicht in die Urheberrechte an dem “anderen” Programm eingreift. Auch wenn die Spielkonsole, um deren Spiele es in dem Urteil ging, nämlich die “PlayStation Portable” schon seit 10 Jahren nicht mehr existiert, ist die Entscheidung dennoch hochaktuell. Denn sie wird den Ausgang eines weiteren Verfahrens, das der BGH am 7.11.2024 entscheidet (anhängig beim BGH, AZ I ZR 131/23; Vorinstanz: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 24. August 2023 – 5 U 20/22 – Adblocker) wohl bestimmen. (Hierzu Update vom 7.11.2024 am Ende dieses Beitrags beachten)
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