LG Kiel: Kein Anspruch auf Löschung schlechter Bewertung auf Ärzte-Bewertungsportal

Wie bereits andere Landgerichte und auch das OLG Frankfurt hatte das Landgericht Kiel in einer aktuellen Entscheidung über die Zulässigkeit von (schlechten) Bewertungen auf einer Online-Bewertungsplattform zu entscheiden, auf der unter anderem Ärzte bewertet werden können. Der Kläger, ein Kieler Frauenarzt, verlangte Unterlassung, Feststellung und Zahlung von Schadensersatz – und unterlag.

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Kieler Geek Nerds und Nerd Geeks im Fadenkreuz der Berliner Textilindustrie

Es ist einer dieser Fälle, bei denen man die ersten Böen des nahenden Shitstorms bereits zu riechen scheint, kaum hat man von ihm gehört: Der Kieler “Nerd Stuff Supplier” (Eigenwerbung) “GetDigital“muss sich gegen die Inanspruchnahme wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung durch die Verwendung der Begriffskombination “Geek Nerd” zur Wehr setzen. Sofort fallen dem aufmerksamen Leser Parallelen zu anderen bekannten Markenrechtsstreitigkeiten ähnlicher Bauart ein: “Jack Wolfskin” und “Jako” (Jurafunk Nr. 21) wären Schlagworte. Auch werden Erinnerungen an die “Weltuntergangsparty” (Jurafunk Nr. 90) wach.

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Urmanns Secret: Alles was Sie über die Redtube-Abmahnwelle wissen wollen aber nicht zu fragen wagen (Update)

Die Sache ist spannend: Erst traf es jahrelang nur Filesharer, jetzt müssen offenbar auch Nutzer von Streaming-Portalen damit rechnen, unangenehme Post aus Regensburg zu bekommen. Es herrscht große Aufregung – man fragt sich, wie die Rechteinhaber und deren Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind und ob das LG Köln bei der Beauskunftung eigentlich wusste, was es tat.  Der Geschäftsführer der in Sachen “Redtube” tätigen Kanzlei, “Urmann & Collegen”, kündigt derweil an: Das war nur der Anfang.

Den derzeitigen Stand in Sachen Redtube haben wir zusammengefasst in folgenden Aggregatzuständen: in Textform als FAQ für das ZDF-Blog “Hyperland”, zum Hören im Jurafunk Nr. 106 sowie als Video mit (vor!)weihnachtlicher Dekoration in der “GG-Games-Anwalt”-Kolumne des Gamer-Magazins “gamersglobal.de”.

Update, 21.12.13:

Am 20.12.2013 wurde bekannt, dass Redtube gegen den die “The Archive AG”, die als Rechteinhaber hinter den Abmahnungen steckt,vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, die den Rechteinhabern weitere Abmahnungen untersagt. Kurz zuvor hatte bereits das LG Köln Fehler bei den Auskunftserteilungen eingeräumt. Zumindest vorerst dürfte damit die Ankündigung der Kanzlei “U+C”, dass dies “erst der Anfang” sei, wiederlegt sein: Einstweilen jedenfalls dürfen keine weiteren Abmahnungen ausgesprochen werden.

Wie im Blog des Kollegen Petring nachzulesen ist, äußern sich einige Kammern des LG Köln in Beschwerdeverfahren nunmehr auch sehr skeptisch zur Verlässlichkeit und Rechtmäßigkeit der Ermittlungsmethode der Abmahner.

Damit könnte das vermeintliche Nachfolge-Geschäftsmodell zu den Filesharing-Abmahnungen bereits wieder vor dem Aus stehen, da  das LG Köln mutmaßlich vorerst keine weiteren Auskunftsersuchen mehr positiv bescheiden wird. Für Freunde der Plattform “Redtube” ein schönes Weihnachtsgeschenk..