Sommer, Sonne, Markenrecht: Eissorten unter Verdacht

Sommer, Sonne, 25 Grad – der Sommer ist endlich da! Und damit gibt es glücklicherweise jeden Tag einen guten Grund, in der Mittagspause oder nach Feierabend einen Zwischenstopp in der Eisdiele einzulegen. Na gut: Fast jeden Tag, denn Montag ist bei meiner Geheimtipp-Eisdiele, die ein Geheimtipp und damit ungenannt bleiben wird, Ruhetag.

Aber woran denkt der thematisch vorgeprägte Jurist beim Schlemmen von, sagen wir: „After Eight“-, „KINDER Schokolade“- oder „SNICKERS“-Eis wohl?

Richtig geraten: „Abmahnungen“ und „Markenrecht“.

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Rüm Hart – Klaar Kiming? – Klarer Fall von Öömrang

Erst das 9-Euro-Ticket, dann Punks auf der Promenade und jetzt auch noch das: Wie die “Sylter Rundschau” berichtet (nachzulesen auf shz.de, Bezahlschranke), hat das “bayerische Patentamt” (auf dem Festland auch bekannt als “Deutsches Patent- und Markenamt”) sich erdreistet, „RÜM HART KLAAR KIMING“ im Mai 2022 als Wortmarke in das Markenregister einzutragen. Die Ammelderin, Frau D., hatte die Marke Ende 2021 angemeldet. Beansprucht werden die Nizzaklassen 14, 16, 24 und 25 (das sind die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke Schutz beansprucht: Schmuck, ein paar Drucksachen, Wimpel, Fahnen und Klamotten – was man eben so im Touri-Laden kaufen kann).

Das Problem: Bei der Marke handelt es sich – jedenfalls, wenn man der o.g. Berichterstattung hierzu glauben darf – um einen Leitspruch der Nordfriesen. Ehrlich gesagt: nie gehört.

Der Verfasser, des Friesischen selbst nicht mächtig, muss es ganz einfach glauben, wenn er in der Zeitung liest, dass “Rüm Hart – Klaar Kiming“ „reines Herz – weiter Horizont“ heißt. Wie nicht anders zu erwarten, hat sich aus diesem an sich nicht so wirklich aufregenden Sachverhalt ein sehr aufregender Fall aufsteigender Markenrechtswut entwickelt.

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Nordseeinseln: Wer hat’s erfunden?

Öömrang-Aufschrei in der “Mopo”: Klarer Fall von: “Sie nehmen uns unsere Wörter weg! Und jetzt auch unsere Inseln!!1”

Es ist ein bisschen gemein, dass ich mich heute ausgerechnet an der Hamburger Morgenpost abarbeite, denn zugegeben: Dieses Hamburger Revolverblatt ist nun mal eine Boulevardzeitung und nicht das Zentralorgan des gewerblichen Rechtsschutzes. Trotzdem: Nachdem ich heute Morgen, vermittelt durch die “Mopo”, zur Kenntnis nehmen musste, dass sich irgendwer irgendwelche nordfriesischen Inseln patentieren lässt, kann ich nicht ganz stillhalten. Aber der Reihe nach:

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Jurafunk #155: Fotografierverbot, Malle und das Markenrecht, Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Wer hätte im Sommer 2009 gedacht, dass es Krasemann und Dirks nach der ersten gemeinsamen Jurafunk-Folge am 2. Juli 2009 so lange miteinander aushalten? 10 Jahre und 154 Folgen später ist es nun Zeit für … nunja: eine weitere, ganz normale und auf die übliche Weise schmucklose Jurafunk-Folge. In der geht es noch einmal um das Fotografierverbot bei Einschulungsfeiern, um Malle und das Markenrecht, um die Frage, wie weit das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung reicht und darum, was das alles mit Oskar, dem Schnellzeichner zu tun hat.

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Das “Kielbook” heißt jetzt “Kielbug”

Kiel hat es dieser Tage mal wieder mit einer etwas kuriosen Markenrechtsstreitigkeit in die Medien geschafft. Die ehemalige Facebook-Gruppe “Kielbook”, eine typische lokale Facebook-Gruppe, musste oder wollte sich nach einem Rechtsstreit mit Facebook in “Kielbug” (pun intended) umbenennen. Das ganze schwelte schon ein paar Jahre, im Jahr 2015 hatten die Gruppengründer sogar eine Wortmarke “KIELBOOK” angemeldet (“Wir wollten uns Kielbook einfach sichern, bevor es ein anderer tut!”). Den  Medien ist auch zu entnehmen, dass man das ganz normal fand und irgendwer wohl auch zu der Markenanmeldung geraten habe, was ich – mit allem nötigen Respekt vor dem oder der Kollegin, die die Beratung durchgeführt hat – als mehr als nur ein ganz klein bisschen blauäugig bezeichnen möchte.

Es gab erst ein Widerspruchsverfahren und dann eine Löschung der Marke – wie dem Register zu entnehmen ist, auf Betreiben des Anmelders selbst, wohl in der Hoffnung, die Sache zu begraben zu können, was so offenbar nicht funktionierte, denn Facebook drohte wohl mit der Löschung der Gruppe.

Der sh:z-Verlag hat am 10.11.18 noch einmal einen Text dazu veröffentlicht, in dem ich etwas länger zu Wort komme, er ist hier zu finden (€). Einiges zum Thema Markenrecht habe ich vor einiger Zeit in dem Text “Zehn verbreitete Rechtsirrtümer aus dem Markenrecht” zusammengefasst.

Der “AIDA-Kussmund” und die Panoramafreiheit

“Panoramafreiheit? War das nicht irgendwas mit Google?” – Seltsamerweise ist es tatsächlich Googles Dienst “Street View”, mit dem der Begriff der “Panoramafreiheit” bei vielen verknüpft ist. Etwas merkwürdig ist das deshalb, weil die Panoramafreiheit als Schranke des Urheberrechts (§ 59 UrhG) eigentlich so gar nichts mit den Datenschutzfragen zu tun hat, die die Hausfassadenabfotografiererei des Google-Dienstes aufwirft. Sondern mit dem Urheberrecht.

Und deshalb war es auch der für das Urheberrecht zuständige 1.Senat des Bundesgerichtshofs, der Ende April 2017 ein grundlegendes Urteil zur Reichweite der Panoramafreiheit gefällt hat (Urt. v. 27.4.2017 – I ZR 247/15AIDA Kussmund). Die Entscheidung ist ein willkommener Anlass, den Begriff rechtlich einmal etwas näher zu beleuchten.

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Rechtsbelehrung Nr. 40: Recht für Podcaster

Anfang November habe ich einen Ausflug nach Berlin unternommen, um bei den Kollegen der Rechtsbelehrung zu Gast-podcasten. Das Ergebnis ist jetzt online. In der typischen Länge von fast zwei Stunden lassen sich in der 40. Folge der Rechtsbelehrung alle wichtigen Rechtsthemen zum Podcast nachhören: Vom Schutz der Persönlichkeitsrechte im Podcast über Marken und Werktiteln bis hin zu Musiklizenzen und GEMA wird so ziemlich jedes denkbare Rechtsproblem in Zusammenhang mit Podcasts an- und besprochen. Viel Vergnügen!

(Die Shownotes zur Folge sind unter rechtsbelehrung.com zu finden)