Rüm Hart – Klaar Kiming? – Klarer Fall von Öömrang

Erst das 9-Euro-Ticket, dann Punks auf der Promenade und jetzt auch noch das: Wie die “Sylter Rundschau” berichtet (nachzulesen auf shz.de, Bezahlschranke), hat das “bayerische Patentamt” (auf dem Festland auch bekannt als “Deutsches Patent- und Markenamt”) sich erdreistet, „RÜM HART KLAAR KIMING“ im Mai 2022 als Wortmarke in das Markenregister einzutragen. Die Ammelderin, Frau D., hatte die Marke Ende 2021 angemeldet. Beansprucht werden die Nizzaklassen 14, 16, 24 und 25 (das sind die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke Schutz beansprucht: Schmuck, ein paar Drucksachen, Wimpel, Fahnen und Klamotten – was man eben so im Touri-Laden kaufen kann).

Das Problem: Bei der Marke handelt es sich – jedenfalls, wenn man der o.g. Berichterstattung hierzu glauben darf – um einen Leitspruch der Nordfriesen. Ehrlich gesagt: nie gehört.

Der Verfasser, des Friesischen selbst nicht mächtig, muss es ganz einfach glauben, wenn er in der Zeitung liest, dass “Rüm Hart – Klaar Kiming“ „reines Herz – weiter Horizont“ heißt. Wie nicht anders zu erwarten, hat sich aus diesem an sich nicht so wirklich aufregenden Sachverhalt ein sehr aufregender Fall aufsteigender Markenrechtswut entwickelt.

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