Der “AIDA-Kussmund” und die Panoramafreiheit

“Panoramafreiheit? War das nicht irgendwas mit Google?” – Seltsamerweise ist es tatsächlich Googles Dienst “Street View”, mit dem der Begriff der “Panoramafreiheit” bei vielen verknüpft ist. Etwas merkwürdig ist das deshalb, weil die Panoramafreiheit als Schranke des Urheberrechts (§ 59 UrhG) eigentlich so gar nichts mit den Datenschutzfragen zu tun hat, die die Hausfassadenabfotografiererei des Google-Dienstes aufwirft. Sondern mit dem Urheberrecht.

Und deshalb war es auch der für das Urheberrecht zuständige 1.Senat des Bundesgerichtshofs, der Ende April 2017 ein grundlegendes Urteil zur Reichweite der Panoramafreiheit gefällt hat (Urt. v. 27.4.2017 – I ZR 247/15AIDA Kussmund). Die Entscheidung ist ein willkommener Anlass, den Begriff rechtlich einmal etwas näher zu beleuchten.

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Mac Life: Stream mit Lizenz?

“Von Rechts Wegen“ heißt meine Kolumne in der „Mac Life“. Ältere Beiträge sind nach einiger Zeit kostenlos online verfügbar.

Der April – und damit ein Drittel des Jahres ! – ist schon wieder um. Und wie immer kündigt sich “mein” Monatsende dadurch an, dass die aktuelle Mac Life auf meinem Schreibtisch liegt. Es geht darin in rechtlicher Hinsicht noch einmal um “PietSmiet TV” und die Rundfunklizenzen. Wer’s direkt und stromlos lesen möchte, muss sich wie immer auf den Weg zum Kiosk machen und mit einem kleinen Kostenbeitrag sein eigenes Karma sowie das wirtschaftliche Fortkommen der Autor(inn)en fördern.

Wer es nicht so eilig hat und auch gern am Bildschirm liest, mag warten, bis der Text kostenlos online verfügbar ist. Das geschieht etwa einen Monat nach Erscheinen im Print, und zwar ziemlich genau hier.

ZAPP Medienmagazin: “AfD auf Facebook – Woher kommen die Bilder?”

Die Partei der “Besorgten” offenbart einmal mehr ein etwas selektives Verständnis der “Rechtschaffenheit”, die sie gern für sich in Anspruch nimmt: Die Redaktion des Medienmagazins “ZAPP” hat sich den Facebookauftritt der Partei angesehen und ist der Frage nachgegangen, wie genau man es bei der AfD mit den Rechten der Kreativen, vor allem also: der Fotografen nimmt. Ergebnis: Oftmals sind keine Lizenzen vorhanden, oder sie werden hinsichtlich der Verpflichtungen des Nutzers nicht eingehalten und (auch) die Rechte von Abgebildeten werden verletzt.

Der NDR hat mich in diesem Zusammenhang um die rechtliche Einschätzung einiger Sachverhalte gebeten. Der Beitrag ist über die NDR-Mediathek abrufbar.

“AfD auf Facebook – Woher kommen die Bilder?” – Ein Klick auf das Foto öffnet den Beitrag in der NDR Mediathek (Screenshot: ZAPP/NDR).

Für weitere Fragen hilft der Beitag “10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht” weiter. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch Jurafunk Nr. 133 der u.a. einen Fall der Lizenzüberschreitung bei einem Stockfoto durch das rechte “Compact Magazin” zum Gegenstand hat.

#BCKI17: DIRKS.LEGAL unterstützt das Barcamp Kiel 2017

Das #BCKI2017 findet am 11. und 12.8.2017 im Kieler Wissenschaftspark statt.

Am 11. und 12 August 2017 findet das Barcamp Kiel 2017 statt. Und zwar bereits zum achten Mal, was einerseits zeigt, dass wir alle nicht jünger werden. Und andererseits zeigt es, dass es eine grandiose Erfolgsgeschichte ist, was man auch daran sieht, dass die jeweils 300 Plätze pro Barcamp-Tag regelmäßig restlos vergriffen sind.

Wie bereits in den Jahren 2012 bis 2015 freue ich mich, das Barcamp Kiel als Sponsor unterstützen zu dürfen.

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Bewertungsplattformen haften (manchmal auch) für Bewertungen

Das “Plattform-Problem” wird momentan heiß diskutiert. Wer sich allein aus der Tagesschau informiert, erfährt darüber derzeit vor allem, dass ein SPD-Justizminister sich von Facebook nicht mehr auf der Nase herumtanzen lassen möchte und deswegen ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz (“NetzDG”) erforderlich findet, weil es mit Gutem Willen allein nicht gehe. Der Gesetzentwurf wird von allen Seiten (zu Recht) harsch kritisiert. Dass das Problem und die Frage nach der Haftung von Plattformbetreibern für Äußerungen ihrer Nutzer aber beileibe kein “Neues” ist und auch ohne “NetzDG” eben nicht immer zu Gunsten des Plattformbetreibers entschieden werden muss, zeigt eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtsthofs  (BGH, Urt. v. 4.4.2017, Az. VI ZR 123/16, liegt bisher nur als Pressemitteilung vor).

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