Jurafunk Reloaded: Auf ein Wiederhören mit Dirks & Krasemann

Ungefähr zwei Jahre und drei Monate ist es her, dass mit Jurafunk Nr. 156 die bisher letzte Folge der Kiel-Hamburger Rechtspodcast-Koproduktion “Jurafunk” über den Äther ging. Kurz vor Beginn der Pandemie gingen Datenschützer Henry Krasemann und Medienanwalt Stephan Dirks in dieser Hinsicht getrennte Wege.

Doch eine Woche voller Ohrfeigen (Näheres zum Beispiel hier) hat die beiden Jurafunker wieder auf den Plan gerufen. Körperverletzung, tätliche Beleidigung, Äußerungsrecht sind die Themen von Jurafunk Nr. … – also sagen wir: Von dem folgenden Video, das sich fast wieder anfühlt wie früher.

Man munkelt: Da kommt vielleicht noch was nach.

Vorgehen gegen Onlinebewertungen: Was geht (nicht) bei Amazon, Jameda, Kununu & Co

Muss man es aushalten, dass die eigene Leistung im Internet schlecht bewertet wird, obwohl man selbst sie eigentlich ganz ordentlich fand? Wer haftet für irreführende Aussagen in Kundenbewertungen? Und darf Jameda eigentlich einfach so meine Daten speichern?

Was rechtlich bei Amazon, Jameda, bei Kununu, Google und anderswo in Bezug auf Bewertungen gilt, erklärt dieser Beitrag.

Mehr

BVerfG-Urteil im Fall “Apollonia”: Das Internet vergisst nicht, aber es muss

Müssen Straftäter es auf ewig dulden, dass sie vor der gesamten (Web-)Öffentlichkeit mit ihren Taten konfrontiert werden? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 6.11.2019, 1 BvR 16/13Recht auf Vergessen I). Und ganz nebenbei sagt es noch etwas: Unangenehme Wahrheiten im Web sind eben kein “Datenschutz”-Problem.

Mehr

#Ibizagate und Datenschutz: Wenn man nur einen Hammer hat…

Der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich zu #Ibizagate geäußert und vor allem die Medien einer kritischen Betrachtung unterzogen: Diese seien “über das Ziel hinaus geschossen”. In Folge 3 meines Vlogs von unterwegs bespreche ich ein paar Minuten lang die Frage, wer in dieser Beziehung (meiner Ansicht nach) tatsächlich über das Ziel hinaus schießt.

Ein Video zu der erwähnten Diskussion zum “Recht auf Vergessenwerden” ist als “Jurafunk Nr. 116” hier zu finden. Noch etwas älter ist der Text “Die Wahrheit als Datenschutzproblem“, der sich ebenfalls mit der Gonzales-Entscheidung befasst, aber grundsätzlich noch immer Gültigkeit hat. Eine Kleine Korrektur noch: Aufmerksame Nutzer haben außerdem bemerkt, dass ich im Video einmal “Informationssicherheit” sage, wo es eigentlich “Informationsfreiheit” heißen muss.

Von Rechts wegen: Über Zensur

Wer meine Rechtskolumne “Von Rechts wegen” in der Mac Life frühzeitig lesen möchte, kommt nicht umhin, das Heft zu kaufen. Allerdings stellt der Verlag freundlicherweise regelmäßig mit einem gewissen zeitlichen Abstand meine Texte kostenfrei online zur Verfügung. So geschehen jüngst mit meinem Stück “Was nicht stattfindet”. Dabei geht es um den Begriff der Zensur, und ich finde ihn nicht völlig misslungen. Fun Fact auf der Metaebene: Die Kommentare mussten leider wegen irgendwelcher Pöbeleien zensiert abgeschaltet werden.

Der “AIDA-Kussmund” und die Panoramafreiheit

“Panoramafreiheit? War das nicht irgendwas mit Google?” – Seltsamerweise ist es tatsächlich Googles Dienst “Street View”, mit dem der Begriff der “Panoramafreiheit” bei vielen verknüpft ist. Etwas merkwürdig ist das deshalb, weil die Panoramafreiheit als Schranke des Urheberrechts (§ 59 UrhG) eigentlich so gar nichts mit den Datenschutzfragen zu tun hat, die die Hausfassadenabfotografiererei des Google-Dienstes aufwirft. Sondern mit dem Urheberrecht.

Und deshalb war es auch der für das Urheberrecht zuständige 1.Senat des Bundesgerichtshofs, der Ende April 2017 ein grundlegendes Urteil zur Reichweite der Panoramafreiheit gefällt hat (Urt. v. 27.4.2017 – I ZR 247/15AIDA Kussmund). Die Entscheidung ist ein willkommener Anlass, den Begriff rechtlich einmal etwas näher zu beleuchten.

Mehr

Jurafunk Nr. 142: Die Rundfunklizenzen, die Schleichwerbung und die Landesmedienanstalten

Die 142. Jurafunk-Episode ist wieder einmal eine etwas “andere” Folge geworden. Wir haben uns nicht wie üblich einige Entscheidungen aus den letzten Wochen vorgenommen sondern besprechen noch einmal eine Aspekte aus “dem” rechtlichen Knallerthema der vergangenen Woche: Die Landesmedienanstalten haben sich offenbar vorgenommen, ihre Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen und gehen nun “rundfunkähnliche” Angebote im Web einerseits wegen angeblich erforderlicher Rundfunklizenzen, andererseits gegen Schleichwerbung in solchen Angeboten vor. Die rechtlichen Hintergründe versuchen wir in gut 35 Minuten akustisch zu beleuchten.

Jurafunk Nr. 142 – Inhalt:

00’00“ – Intro
01’05“ – Was machen eigentlich die Landesmedienanstalten (LMA) und was heißen diese ganzen Abkürzungen?
05’10“ – Was soll das mit diesen Rundfunklizenzen und wer braucht eine (§ 2 RStV) ?
18’30” – Kennzeichnungspflichten bei “bezahlten” Inhalten (§ 58 RStV)
20’10” – Warum gibt es eine Kennzeichnungspflicht für Werbung und was ist “Schleichwerbung”?
23’41″– Wann muss gekennzeichnet werden?
27’25” – Wie muss gekennzeichnet werden?
32’00” – Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht? (§ 49 Abs. 1 RStV / § 5a Abs. 6 UWG)
34’20″– Outro

Hinweise und Notizen zu Folge 142:

“Alles was Sie jetzt hören kann und wird auch gegen Sie verwendet werden” ist der Claim von diesem befreundeten Podcast | Den großartigen Wikipedia-Text zu den Landesmedienanstalten gibt es hier | Näheres zu “Piet Smiet” gibt es hier und allgemeines zu Kennzeichnungspflichten und Schleichwerbung gibt es in diesem Text nachzulesen.