Digitale Resozialisierung: Wen(n) das Internet vergessen muss

Dass das Internet nichts vergesse, ist eine Binsenweisheit. Allerdings eine, die nicht stimmt, wie jeder weiß, der einen “Mädchennamen” hat und den ab und an mal googelt. Allerdings hängt das, was das Internet vergisst, stark davon ab, welchen Inhalt es hat – und natürlich davon, ob die “Quelle” der Information irgendwann einmal versiegt. Und das ist gerade in Bezug auf die Berichterstattung über Straftaten und -Täter oft nicht der Fall.

Ob und unter welchen Voraussetzungen es erfolgversprechend ist, sich gegen “Alt”-Berichterstattung über Straftaten zur Wehr zu setzen, erklärt der folgende Beitrag.

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BVerfG-Urteil im Fall “Apollonia”: Das Internet vergisst nicht, aber es muss

Müssen Straftäter es auf ewig dulden, dass sie vor der gesamten (Web-)Öffentlichkeit mit ihren Taten konfrontiert werden? Nein, sagt das Bundesverfassungsgericht (Urt. v. 6.11.2019, 1 BvR 16/13Recht auf Vergessen I). Und ganz nebenbei sagt es noch etwas: Unangenehme Wahrheiten im Web sind eben kein “Datenschutz”-Problem.

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