Am 14. August 2017 hat das Bundesinnenministerium die linksextreme (und in Teilen wohl ohne Zweifel rechtswidrige) Plattform „linksunten.indymedia.org“ verboten. Nicht zum ersten Mal spricht damit das Innenministerium ein Betätigungsverbot gemäß § 3 Vereinsgesetz (VereinsG) vor allem zu dem Zweck aus, als rechtswidrig eingestufte Medien abzuschalten.
„Indymedia“? „Verein“? Das wirft ein paar Fragen auf.
Die moderne Technik hat das Sammeln von Daten nicht nur enorm vereinfacht, sondern erst in erheblichem Umfang ermöglicht. Dies gilt auch für den Privatmann oder die Privatfrau, denn Aufnahmegeräte sind schnell gekauft und montiert, eine Software ist mit wenigen Klicks installiert. Nicht ganz so „einfach“ dagegen ist die Verwendung solchen Datenmaterials vor Gericht, wie der letzte Monat (mal wieder) gezeigt hat. Dabei stellen sich regelmäßig dieselben Fragen: Zunächst die der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit sowie die entscheidungserhebliche Folgefrage der Verwertbarkeit; wurde Beweismaterial nämlich unter Verstoß gegen einfaches Recht erlangt, so kann es nur dann verwertet werden, wenn die Abwägung mit den hieraus widerstreitenden Interessen des Betroffenen nicht zu dessen Gunsten ausfällt.
„Wem gehört das Selfie, das der Affe Naruto schießt: ihm oder dem Fotografen David Slater? Und wer macht im Fall der Fälle Narutos Rechte daran geltend?“ – Unter anderem dieser Frage geht der fotophonie-Podcast von Dieter Bethke und Frank Fischer derzeit auf den Grund. Als man während der Aufnahme ein paar Worte vom Fachmann brauchte, verfiel man auf die Idee, mich kurzerhand anzurufen. Das Ergebnis ist in Folge 91 des Podcasts anzuhören (Ab 48’05“).
Am 11. und 12. August fand im Kieler Wissenschaftspark das bereits achte Barcamp Kiel statt. Und natürlich möchte ich getreu dem Motto: „You do talk about Barcamp!“ meiner Chronistenpflicht nachkommen und eine kurze Zusammenfassung aus meiner Sicht geben. Wie es sich für einen guten Juristen gehört, nehme ich, bevor ich auf die Einzelheiten zu sprechen komme, das Ergebnis vorweg: Sessions, Organisation, Location, Rahmenprogramm waren wie immer großartig. Wenn Sie diesen Text lesen, weil Sie gerade prüfen, ob Ihr Unternehmen ein Sponsoring für das #BCKI18 wagen soll:
Tun Sie’s.
Tun Sie’s jetzt.
Eine bessere Gelegenheit, sich in einem tollen Rahmen zu präsentieren und dabei noch eine wirklich gute Sache zu unterstützen, bekommen Sie nicht wieder. Wenn Sie zögern, könnte es zu spät sein.
Die 146. Folge des Jurafunks war wieder besonders: Im Rahmen einer Podcast-Session auf dem Barcamp Kiel 2017 haben wir nicht nur über’s Recht gesprochen, sondern auch und vor allem über: Sex. Da kam es sehr gelegen, dass wir uns kompetente Unterstützung vom neuen Aufklärungspodcast „Lustbüro“ aus Flensburg dazu holen konnten. Gemeinsam mit Frau B. gingen Krasemann & Dirks in hitzigen 45 Minuten da hin, wo nie ein Jurafunk zuvor gewesen war…
Viel Vergnügen!
Audio-Version:
Jurafunk Meets Lustbüro – Inhalt:
00’00“ – Intro: Fräulein Spitz und Frau B. vom Flensburger Aufklärungspodcast „Lustbüro“
03’45“ – Was passiert – konkret! – im Lustbüro?
06’20“ – Ein Meinungsbild: Was ist Pornographie?
13’13“ – Ist Pornographie verboten?
14’20 – Pornographie in den Telemedien & NetzDG
15’38 – Begriff der „Harten Pornographie“
17’35“ – „Sonstige Pornographie“ und „Entwicklungsbeeinträchtige Angebote“ nach dem JugendmedienschutzStV
22’45“ – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte: Was darf ich wann über Dritte im Podcast sagen?
26’10“ – Eine kurze Zusammenfassung zur Pornographie im Recht
26’45“ – Nochmal kurz was Zum Kunstbegriff
29’25“ – Rechtsfolgen: Strafrecht, Rundfunkrecht, UWG
36’06“ – Fragen der Session-Teilnehmer
40’55“ – Outro: Wo finden nochmal wir das Lustbüro? 1.000 Dank an Frau B.!
Show-Notes zu Jurafunk Meets Lustbüro:
Das Lustbüro ist zu finden auf itunes, auf Soundcloud und natürlich auf twitter | „Schwenke findet das auch!“ (Dirks, 25’35“) ist eine verkürzende Darstellung des besprochenen Sachverhalts in der 40. Folge des Rechtspodcasts „Rechtsbelehrung“ (dort ab 13’50“) | Ja: Wir wissen, dass der Raum für die Jurafunk-Session auf dem #bcki17 viel zu klein war, die „Enge“ war aber aus aufnahmetechnischen Gründen leider notwendig, zum Teil gewollt und sorgte letztlich für die thematisch passende Schwüle. Ein „Sorry!“ an alle, die draußen bleiben mussten.