Rechtsbelehrung #122: Free Steam Boat Willie!

Anfang Feburar 2024 war ich seit Langem wieder einmal zu Gast in einem Rechts-Podcast – und dazu nicht irgendeinem, sondern dem dienstältesten regelmäßig erscheinendem Rechtspodcast in Deutschland, der “Rechtsbelehrung” von und mit Marcus Richter und Thomas Schwenke.

Thematisch stand das Urheberrecht auf dem Programm und mit ihm die – unter uns: in der Praxis des Urheberrechtsanwalts nicht gerade das Tagesgeschäft bestimmende – Frage: Ist Mickey-Mouse seit dem 1. Januar 2024 wirklich gemeinfrei? Wenn ja, welche Maus betrifft das eigentlich und vor allem: Warum nicht?

Natürlich sind wir im Laufe von gut eineinhalb Stunden aber urheberrechtlich nicht bei “Mickey Mouse” und “Steam Boat Willie” stehen geblieben, sondern wir haben dabei so manchen “sidetrack” (Richter) beschritten. Wie zum Beispiel die Frage der Folgen generativer künstlicher Intelligenz für das Urheberrecht. Voila:

Rechtsbelehrung Nr. 122 – “Micky Maus‘ Abenteuer im Urheberrecht” via rechtsbelehrung.com:

Noch ein paar ergänzende Show Notes von mir:

Folgen Sie mir gern auf Bluesky, aber erwarten Sie bitte nicht zuviel | der mehrfach erwähnte “Jurafunk” war ein Podcast-Projekt des Kieler Datenschutzjuristen Henry Krasemann und mir, das wir Ende 2019 (in einer gemeinsamen Weihnachtsfolge mit der Rechtsbelehrung) abgeschlossen haben. All(t)e Folgen sind noch unter jurafunk.de abrufbar | Dieses Ding, in dem RA Dr. Schwenke irgendwie schon einmal saß, war natürlich kein “Wohnwagen”, sondern ein Camper | Sind Birkenstocksandalen wirklich angewandte Kunst? Man kann sich darüber streiten und man tut das auch ausgiebig: Das OLG Hamburg sagt ja (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2021, Az. 5 W 40/21). Das Landgericht Köln sagt auch ja (LG Köln, Urteil vom 11.05.2023, Az. 14 O 41/22). Das OLG Köln sagt aber nein (OLG Köln, Urteil vom 26.01.2024 – 6 U 89/23), Birkenstock sagt: Wir fragen den BGH, dessen Entscheidung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes aber noch (lange) nicht vorliegt.

“Naruto”, PETA und das Affen-Selfie im Fotopodcast “fotophonie”

“Wem gehört das Selfie, das der Affe Naruto schießt: ihm oder dem Fotografen David Slater? Und wer macht im Fall der Fälle Narutos Rechte daran geltend?” – Unter anderem dieser Frage geht der fotophonie-Podcast von Dieter Bethke und Frank Fischer derzeit auf den Grund. Als man während der Aufnahme ein paar Worte vom Fachmann brauchte, verfiel man auf die Idee, mich kurzerhand anzurufen. Das Ergebnis ist in Folge 91 des Podcasts anzuhören (Ab 48’05”).

Update  / Hinweis:
Unter anderem kommt auch die Wirkung des Urhebervermerks nach § 10 Abs. 1 UrhG zur Sprache. Meine Anmerkungen zum Nutzen eines solchen Vermerks sind auch uneingeschränkt richtig. Ein aktuelles Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 27.07.2017, Az. 3 U 220/15 Kart) zur urheberrechtlichen Wirkung des “©” sieht dieses Zeichen allein – zumindest im Rahmen von 10 Abs. 3 UrhG – allerdings nicht als ausreichend an, um zu einer Vermutung der Inhaberschaft von ausschließlichen Nutzungsrechten zu begründen. Das LG Hamburg hatte dies noch anders gesehen. Da die genannte OLG-Entscheidung zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht veröffentlicht war, konnte ich hierauf allerdings nicht eingehen.

Hier geht es zum Podcast: