Jurafunk Nr. 105: Geburtstagszug, Impressumspflicht, E-Bike als KFZ und Apotheker außer Rand und Band

Es ist Jurafunk-Woche! In der bereits 105. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts greifen wir nochmal einige Rechtsthemen aus den vergangenen Wochen akustisch auf, die auch hier im Blog bereits Thema waren. Wer sie aus welchen Gründen auch immer nicht in Buchstabenform zu sich nehmen wollte, kann also nochmal einiges leichtverdaulich im Plauderton nachhören. Die Sache mit dem Geburtstagszug und den Webseiten zum Beispiel und auch das Theater um die Impressumspflicht bei Facebook.
Daneben gibt’s noch was zu Persönlichkeitsrechten und Prominentenkindern und dazu, was passiert, wenn ein Apotheker seine Apotheke als Waffe verwendet. Zum Podcast hier entlang bitte.

Was der “Geburtstagszug” mit Ihrer Website zu tun hat (und wie man diese “schützen” kann)

Des öfteren begegnet dem Rechtsanwalt, der auch oder vielleicht sogar ausschließlich “was mit Medien” macht, vertraglichen Nutzungsrechtseinräumungen in Bezug auf die Gestaltung von Websites, welche sich auf die “Urheberrechte” an der entsprechenden Gestaltung beziehen.  Denn, so der dahinter stehende und wohl weit verbreitete Glaube, Website-Gestaltungen sind doch wohl urheberrechtlich geschützt! Oder?

Wenn ich diese Frage in Vorträgen als rhetorisches Stilmittel einsetzte, sehe ich nach der passenden rhetorischen Antwort (“nein”) oftmals in weit aufgerissene Augen von Webdesignern, deren Weltbild zumindest für einen Moment ins Schwanken gekommen zu sein scheint.

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Jurafunk Nr. 104: Unseriöse Geschäftspraktiken, #Drosselkom und das ULD-Urteil des VG Schleswig

In der bereits 104. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts geht es unter anderem um urheberrechtliche Aspekte des Gesetzes gegen unseriöse  Geschäftspraktiken, das nun seit einem guten Monat gilt. Daneben besprechen wir ein Urteil des LG Köln zur Frage, ob die Telekom in ihren AGB  etwas Flatrate nennen darf, was eigentlich ein Volumentarif ist. Und schließlich gibt es noch einen kleinen Epilog zum Fanpage-Urteil des VG  Schleswig, dessen Gründe nun vorliegen. Allerdings gilt ja oft, wie Fußballfreunde wissen: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Könnte also auch sein, dass es sich nur um einen Prolog handelt.(Korrigierendes Update: inzwischen ist es sicher, dass es sich nur um einen Prolog handelt)

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