In der bereits 104. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts geht es unter anderem um urheberrechtliche Aspekte des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken, das nun seit einem guten Monat gilt. Daneben besprechen wir ein Urteil des LG Köln zur Frage, ob die Telekom in ihren AGB etwas Flatrate nennen darf, was eigentlich ein Volumentarif ist. Und schließlich gibt es noch einen kleinen Epilog zum Fanpage-Urteil des VG Schleswig, dessen Gründe nun vorliegen. Allerdings gilt ja oft, wie Fußballfreunde wissen: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Könnte also auch sein, dass es sich nur um einen Prolog handelt.(Korrigierendes Update: inzwischen ist es sicher, dass es sich nur um einen Prolog handelt)