Jurafunk Nr. 104: Unseriöse Geschäftspraktiken, #Drosselkom und das ULD-Urteil des VG Schleswig

In der bereits 104. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts geht es unter anderem um urheberrechtliche Aspekte des Gesetzes gegen unseriöse  Geschäftspraktiken, das nun seit einem guten Monat gilt. Daneben besprechen wir ein Urteil des LG Köln zur Frage, ob die Telekom in ihren AGB  etwas Flatrate nennen darf, was eigentlich ein Volumentarif ist. Und schließlich gibt es noch einen kleinen Epilog zum Fanpage-Urteil des VG  Schleswig, dessen Gründe nun vorliegen. Allerdings gilt ja oft, wie Fußballfreunde wissen: Nach dem Spiel ist vor dem Spiel. Könnte also auch sein, dass es sich nur um einen Prolog handelt.(Korrigierendes Update: inzwischen ist es sicher, dass es sich nur um einen Prolog handelt)

Zum Podcast bitte hier entlang.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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