DSGVO-Verstoß nicht abmahnbar, DSGVO-Verstoß abmahnbar, DSGVO-Verstoß nicht abmahnbar… (LG Stuttgart, Urt. v. 20.5.2019, Az. 35 O 68/18)

Die DSGVO und die bislang ausgebliebene Abmahnwelle. Ich habe darüber zum ersten mal vor etwa einem Jahr etwas geschrieben und seither immer mal wieder. Einer der für eine “Welle” wichtigen Gesichtspunkte ist ja der, dass sie einen rechtlich eindeutigen Fall braucht, um den Abmahner möglichst wenig Gegenwehr und über verschiedene Umwege dann aber auch möglichst viele Einnahmen zu verschaffen, z.B. über Vertragsstrafen aus Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.

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Endlich mal eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Datenschutzerklärung (Update Juni 2022)

Von manchen befürchtet, von anderen herbeigesehnt: Die DSGVO-Abmahnwelle ist weitestgehend (bis auf einige nicht sehr gelungene Versuche) ausgeblieben. Jetzt liegen mir, man muss fast sagen “endlich”, einige Abmahnungen wegen Datenschutzerklärungen vor! Allerdings, das ist dann doch etwas überraschend: Die haben mit der DSGVO wenig und mit Datenschutzrecht überhaupt nichts zu tun.

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#Ibizagate und Datenschutz: Wenn man nur einen Hammer hat…

Der Baden-Württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat sich zu #Ibizagate geäußert und vor allem die Medien einer kritischen Betrachtung unterzogen: Diese seien “über das Ziel hinaus geschossen”. In Folge 3 meines Vlogs von unterwegs bespreche ich ein paar Minuten lang die Frage, wer in dieser Beziehung (meiner Ansicht nach) tatsächlich über das Ziel hinaus schießt.

Ein Video zu der erwähnten Diskussion zum “Recht auf Vergessenwerden” ist als “Jurafunk Nr. 116” hier zu finden. Noch etwas älter ist der Text “Die Wahrheit als Datenschutzproblem“, der sich ebenfalls mit der Gonzales-Entscheidung befasst, aber grundsätzlich noch immer Gültigkeit hat. Eine Kleine Korrektur noch: Aufmerksame Nutzer haben außerdem bemerkt, dass ich im Video einmal “Informationssicherheit” sage, wo es eigentlich “Informationsfreiheit” heißen muss.