Schöpfungshöhe, Lizenzfreie Bilder, Copyright-Vermerk: 10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht

-- URHEBERRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Das Urheberrecht schützt das Werk in seiner Einzigartigkeit
Irrtum #2: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist nötig, um das Urheberrecht zur Entstehung zu bringen.
Irrtum #3: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist völlig bedeutungslos.
Irrtum #4: Das Urheberrecht kann man an Dritte übertragen (ohne sich dafür eine Kugel in den Kopf zu schießen)
Irrtum #5: Es gibt “lizenzfreie” Werke (deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist).
Irrtum #6: Ist ein Werk gemeinfrei, enthebt mich das jeglicher urheberrechtlicher Sorgen.
Irrtum #7: “Das ist doch eigentlich ein Zitat.”
Irrtum #8: “Das sollen die mir erstmal beweisen”.
Irrtum #9: Bei Fotos kommt es für das Bestehen von Rechten nach dem UrhG auf die Schöpfungshöhe an.
Irrtum #10: Die Schöpfungshöhe ist bei Fotos völlig irrelevant.
-- URHEBERRECHT --
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Endlich mal eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Datenschutzerklärung (Update Juni 2022)

Von manchen befürchtet, von anderen herbeigesehnt: Die DSGVO-Abmahnwelle ist weitestgehend (bis auf einige nicht sehr gelungene Versuche) ausgeblieben. Jetzt liegen mir, man muss fast sagen “endlich”, einige Abmahnungen wegen Datenschutzerklärungen vor! Allerdings, das ist dann doch etwas überraschend: Die haben mit der DSGVO wenig und mit Datenschutzrecht überhaupt nichts zu tun.

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Kammergericht: Keine MFM-Sätze für Lizenzschaden, Urhebernennung keine Bedingung für Lizenz bei pixelio.de

Kommt einer zum Anwalt und sagt: “Herr Rat, ich habe diesen Brief bekommen. Darin steht, dass ich fast tausend Euro bezahlen soll, weil ich ein Bild von “pixelio.de” verwendet habe, einer Plattform, auf der Fotografen ihre Fotos zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen! Können Sie damit was anfangen? Kann das denn wahr sein?” – So oder ähnlich beginnen in Deutschland tagtäglich Mandatsverhältnisse, denen bislang nur teilweise ein glückliches Ende beschieden war. Denn der Mandant stand oft vor der Wahl, (zumindest Teilbeträge) zu zahlen, oder aber sich verklagen zu lassen – mit der Aussicht, den Prozess zu verlieren. Nach einem vom Kollegen Niklas Plutte mitgeteilten (Hinweis-) Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 24 U 111/15) könnte sich dies nun ändern.

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