Kammergericht: Keine MFM-Sätze für Lizenzschaden, Urhebernennung keine Bedingung für Lizenz bei pixelio.de

Kommt einer zum Anwalt und sagt: “Herr Rat, ich habe diesen Brief bekommen. Darin steht, dass ich fast tausend Euro bezahlen soll, weil ich ein Bild von “pixelio.de” verwendet habe, einer Plattform, auf der Fotografen ihre Fotos zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen! Können Sie damit was anfangen? Kann das denn wahr sein?” – So oder ähnlich beginnen in Deutschland tagtäglich Mandatsverhältnisse, denen bislang nur teilweise ein glückliches Ende beschieden war. Denn der Mandant stand oft vor der Wahl, (zumindest Teilbeträge) zu zahlen, oder aber sich verklagen zu lassen – mit der Aussicht, den Prozess zu verlieren. Nach einem vom Kollegen Niklas Plutte mitgeteilten (Hinweis-) Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 24 U 111/15) könnte sich dies nun ändern.

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