5 populäre Rechtsirrtümer zum Influencer-Marketing

-- SOCIAL MEDIA RECHT --
Inhalt:
Was ist Influencer-Marketing?
Irrtum #1: Behörden und Gerichte haben sowieso keinen Schimmer
Irrtum #2: So lange ich kein Gewerbe angemeldet habe, muss ich mich um nichts kümmern
Irrtum #3: Über “Werbekennzeichnung” muss ich mir nur Gedanken machen, wenn ich für ein konkretes Posting eine Entlohnung in Geld erhalte.
Irrtum #4: Ich muss dann wohl alles kennzeichnen. Auch meine Katzenfotos.
Irrtum #5: Wenn ich irgendwo ganz klein “#Ad” rantagge, bin ich safe.
-- SOCIAL MEDIA RECHT --
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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Zehn Fragen und Antworten zum Thema Abmahnungen, Streitwert und Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts, des Markenrechts, anderer gewerblicher Schutzrechte, Persönlichkeitsrechten oder DSGVO-Verstößen sind für den/die Betroffene/n ärgerlich, schmerzhaft und oft teuer. Wer “vor Schreck” die falschen Entscheidungen trifft, macht die Sache allerdings oft noch ärgerlicher, schmerzhafter und teuer. 

Zehn Antworten auf häufige Fragen zu Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Vertragsstrafen, gibt deshalb der nachfolgende Beitrag.

-- BEWERTUNGEN REPUTATIONSRECHT --
Inhalt:
1. Eine Abmahnung liegt im Briefkasten. Was nun?
2. Sind die Anwaltskosten wirklich das größte Problem?
3. Was bedeutet “Streitwert”?
4. Welchen Zweck hat die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?
5. “Modifizierte” Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?
6. Muss einer Abmahnung zwingend der Entwurf einer Unterlassungserklärung beigefügt werden?
7. Muss einer anwaltlichen Abmahnung eine Vollmacht des Gegners beigefügt werden?
8. Was ist eine Vertragsstrafe und ist das nicht alles nur theoretisch?
9. Ist die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung tatsächlich alternativlos?
10. Ist ein abmahnsicheres Verhalten möglich?
-- BEWERTUNGEN REPUTATIONSRECHT --
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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schöpfungshöhe, Lizenzfreie Bilder, Copyright-Vermerk: 10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht

-- URHEBERRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Das Urheberrecht schützt das Werk in seiner Einzigartigkeit
Irrtum #2: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist nötig, um das Urheberrecht zur Entstehung zu bringen.
Irrtum #3: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist völlig bedeutungslos.
Irrtum #4: Das Urheberrecht kann man an Dritte übertragen (ohne sich dafür eine Kugel in den Kopf zu schießen)
Irrtum #5: Es gibt “lizenzfreie” Werke (deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist).
Irrtum #6: Ist ein Werk gemeinfrei, enthebt mich das jeglicher urheberrechtlicher Sorgen.
Irrtum #7: “Das ist doch eigentlich ein Zitat.”
Irrtum #8: “Das sollen die mir erstmal beweisen”.
Irrtum #9: Bei Fotos kommt es für das Bestehen von Rechten nach dem UrhG auf die Schöpfungshöhe an.
Irrtum #10: Die Schöpfungshöhe ist bei Fotos völlig irrelevant.
-- URHEBERRECHT --
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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenrechtsverletzung: 10 häufige Rechtsirrtümer

Markenanmeldung Wortmarke oder Wort-/Bildmarke? Markeneintragung Deutschland oder Europa? Viele oder wenige Waren und Dienstleistungen? Alles nicht so einfach.
-- MARKENRECHT --
Inhalt:
Einleitung
Irrtum #1: Markenanmeldung ist immer besser als keine Markenanmeldung anzumelden.
Irrtum #2: Eine Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) anzumelden, ist immer besser als eine nationale Marke anzumelden.
Irrtum #3: Eine Wort-/Bildmarke ist besser als eine Wortmarke.
Irrtum #4: Eine Domainanmeldung erzeugt ein Schutzrecht.
Irrtum #5: Man sollte sich bei der Markeneintragung darum bemühen, möglichst viele Waren und Dienstleistungen mit der Marke zu schützen.
Irrtum #6: Eine Markenrecherche (Kollisionsrecherche) ist für meine Markeneintragung sicherlich verzichtbar.
Irrtum #7: Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke nicht mehr angreifbar.
Irrtum #8: Kollidierende Marken haben immer dieselben Nizzaklassen.
Irrtum #9: Bevor eine einstweilige Verfügung wegen einer Markenrechtsverletzung ergehen kann, muss eine Abmahnung erfolgt sein.
Irrtum #10: Ein Streitwert von 50.000 € für eine markenrechtliche Abmahnung ist überzogen.
-- MARKENRECHT --
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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

10 verbreitete Rechtsirrtümer … zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Untergang des Internets wie wir es kennen, ist bekanntermaßen am 25.5.2018 eingeläutet worden. Ein paar Jahre später steht das Internet zwar immer noch, rund um die Datenschutz-Grundverordnung existieren aber mehr Mythen denn je. Die passende Gelegenheit, sich einmal ein paar Fehlannahmen zu widmen, denen ich tagtäglich begegne.

-- DATENSCHUTZ --
Inhalt:
#1: Die DSGVO ist Teufelswerk
#2: Die Umsetzung der DSGVO bringt keine Probleme mit sich.
#3: Auf einmal Auftragsverarbeitung +  AVV!
#4: Die DSGVO-Abmahnwelle kommt.
#5: Zwanzig Millionen Euro!
#6: Alle alten Newsletter-Einwilligungen müssen mit der DSGVO neu eingeholt werden.
#7: Unter der DSGVO braucht jedes Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten.
#8: Die DSGVO sorgt dafür, dass keiner mehr einen anderen Fotografieren darf. Und das Foto veröffentlichen schon gar nicht.
#9: Die DSGVO verlangt, dass mit einem Layer auf Cookies hingewiesen wird und der Nutzer “OK” drückt”
#10: Viel (Papier unterschreiben) hilft viel.
-- DATENSCHUTZ --
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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.