Markenanmeldung, Markeneintragung, Markenrechtsverletzung: 10 häufige Rechtsirrtümer Posted on24. Juni 20191. August 2023AutorStephan Dirks12 Kommentare Markenanmeldung Wortmarke oder Wort-/Bildmarke? Markeneintragung Deutschland oder Europa? Viele oder wenige Waren und Dienstleistungen? Alles nicht so einfach. Inhalt: Einleitung Irrtum #1: Markenanmeldung ist immer besser als keine Markenanmeldung anzumelden. Irrtum #2: Eine Unionsmarke (früher: Gemeinschaftsmarke) anzumelden, ist immer besser als eine nationale Marke anzumelden. Irrtum #3: Eine Wort-/Bildmarke ist besser als eine Wortmarke. Irrtum #4: Eine Domainanmeldung erzeugt ein Schutzrecht. Irrtum #5: Man sollte sich bei der Markeneintragung darum bemühen, möglichst viele Waren und Dienstleistungen mit der Marke zu schützen. Irrtum #6: Eine Markenrecherche (Kollisionsrecherche) ist für meine Markeneintragung sicherlich verzichtbar. Irrtum #7: Nach Ablauf der Widerspruchsfrist ist die Marke nicht mehr angreifbar. Irrtum #8: Kollidierende Marken haben immer dieselben Nizzaklassen. Irrtum #9: Bevor eine einstweilige Verfügung wegen einer Markenrechtsverletzung ergehen kann, muss eine Abmahnung erfolgt sein. Irrtum #10: Ein Streitwert von 50.000 € für eine markenrechtliche Abmahnung ist überzogen. Mehr