Schöpfungshöhe, Lizenzfreie Bilder, Copyright-Vermerk: 10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht Posted on2. Juli 20191. August 2023AutorStephan Dirks4 Kommentare Inhalt: Einleitung Irrtum #1: Das Urheberrecht schützt das Werk in seiner Einzigartigkeit Irrtum #2: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist nötig, um das Urheberrecht zur Entstehung zu bringen. Irrtum #3: Das Anbringen einer Urheberkennzeichnung am Werk ist völlig bedeutungslos. Irrtum #4: Das Urheberrecht kann man an Dritte übertragen (ohne sich dafür eine Kugel in den Kopf zu schießen) Irrtum #5: Es gibt “lizenzfreie” Werke (deren Schutzfrist nicht abgelaufen ist). Irrtum #6: Ist ein Werk gemeinfrei, enthebt mich das jeglicher urheberrechtlicher Sorgen. Irrtum #7: “Das ist doch eigentlich ein Zitat.” Irrtum #8: “Das sollen die mir erstmal beweisen”. Irrtum #9: Bei Fotos kommt es für das Bestehen von Rechten nach dem UrhG auf die Schöpfungshöhe an. Irrtum #10: Die Schöpfungshöhe ist bei Fotos völlig irrelevant. Mehr