Kammergericht: Keine MFM-Sätze für Lizenzschaden, Urhebernennung keine Bedingung für Lizenz bei pixelio.de

Kommt einer zum Anwalt und sagt: “Herr Rat, ich habe diesen Brief bekommen. Darin steht, dass ich fast tausend Euro bezahlen soll, weil ich ein Bild von “pixelio.de” verwendet habe, einer Plattform, auf der Fotografen ihre Fotos zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung stellen! Können Sie damit was anfangen? Kann das denn wahr sein?” – So oder ähnlich beginnen in Deutschland tagtäglich Mandatsverhältnisse, denen bislang nur teilweise ein glückliches Ende beschieden war. Denn der Mandant stand oft vor der Wahl, (zumindest Teilbeträge) zu zahlen, oder aber sich verklagen zu lassen – mit der Aussicht, den Prozess zu verlieren. Nach einem vom Kollegen Niklas Plutte mitgeteilten (Hinweis-) Beschluss des Kammergerichts Berlin (Az. 24 U 111/15) könnte sich dies nun ändern.

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Pixelio-Urteil: Aufregung umsonst, Verfügungsantrag zurückgenommen

Viel Lärm um Nichts: Die Aufregung konnte kaum größer sein, als das Landgericht Köln am 30. Januar 2014 entschied, dass dem Recht auf Urhebernennung im jeden Einzelabruf eines Fotos Geltung verschafft werden müsse – im Zweifel wohl durch Anbringung des Hinweises in der Bilddatei selbst. Das Ende kostenloser Lizenzen sei dies im Ergebnis, stand vielerorts zu lesen, denn im Ergebnis könne man dem nicht gerecht werden, oder nur um den Preis einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts. Wie der Kollege Plutte berichtet, hat jedenfalls dieser nun Spuk vorerst ein Ende.

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