DSGVO-Verstoß nicht abmahnbar, DSGVO-Verstoß abmahnbar, DSGVO-Verstoß nicht abmahnbar… (LG Stuttgart, Urt. v. 20.5.2019, Az. 35 O 68/18)
Die DSGVO und die bislang ausgebliebene Abmahnwelle. Ich habe darüber zum ersten mal vor etwa einem Jahr etwas geschrieben und seither immer mal wieder. Einer der für eine “Welle” wichtigen Gesichtspunkte ist ja der, dass sie einen rechtlich eindeutigen Fall braucht, um den Abmahner möglichst wenig Gegenwehr und über verschiedene Umwege dann aber auch möglichst viele Einnahmen zu verschaffen, z.B. über Vertragsstrafen aus Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen.
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