Die 143. Folge des Jurafunks ist wieder einmal etwas Besonderes, es handelt sich nämlich um eine Art Doppelfolge: Aufgrund der Tatsache, dass Mitproduzent Krasemann ein neues Spielzeug angeschafft hat, gibt es Jurafunk Nr. 143 sowohl als Audio- als auch als Videoversion. Vorteil der Videoversion: Besseres Bild. Vorteil der Audioversion: Besserer Ton.
Da die Bild-Version spontan entstand, erhält der Zuseher einen schonungslosen Einblick in mein unaufgeräumtes Büro und auch in meine Garderobe an einem Nachmittag ohne weitere Termine. Die Folge lohnt sich natürlich aber auch wegen der besprochenen Themen: “1 Million Schadensersatz für Helmut Kohl”, “Niederlage für Facebook gegen den HmbBfDI”, “(Panorama-)Freiheit für den AIDA-Kussmund” und “unlauteres Sterben”.
Jurafunk Nr. 143 – Inhalt:
00’00“ – Intro
00’50“ – Darf man Zitate des Altkanzlers einfach so für ein Buch verwenden? Helmut Kohl gewinnt die Eine-Million-Euro Frage (Urt. v. 27.04.2017, Az. 14 O 261/16).
06’03“ – Hamburger Datenschutzbeauftragte gegen “Datenweitergabe”: Facebook verliert die erste Runde (VG Hamburg, Beschl. v. 25.4.2017 – 13 E 5912/16).
18’30“ – AIDA Reederei muss beim Panoramafreiheit hinnehmen (BGH, Urt. v. 27.04.2017, Az. I ZR 247/15).
23’11“ – Auch Bestatter müssen das UWG beachten (BGH, Urt. v. 27.4.2017, Az. I ZR 55/16).
28’45″– Outro.
Video-Version (YouTube):
Das (vollkommen ungeschnittene) Video zur Folge ist auf YouTube verfügbar:
Hinweise und Verweise zu Folge 143:
- Facebook ./. HmbBfdI: Volltext der Verfügung gegen Facebook
- Der AIDA-Kussmund und die Panoramafreiheit: Beitrag auf diesem Blog.