Rechtsbelehrung #122: Free Steam Boat Willie!

Anfang Feburar 2024 war ich seit Langem wieder einmal zu Gast in einem Rechts-Podcast – und dazu nicht irgendeinem, sondern dem dienstältesten regelmäßig erscheinendem Rechtspodcast in Deutschland, der “Rechtsbelehrung” von und mit Marcus Richter und Thomas Schwenke.

Thematisch stand das Urheberrecht auf dem Programm und mit ihm die – unter uns: in der Praxis des Urheberrechtsanwalts nicht gerade das Tagesgeschäft bestimmende – Frage: Ist Mickey-Mouse seit dem 1. Januar 2024 wirklich gemeinfrei? Wenn ja, welche Maus betrifft das eigentlich und vor allem: Warum nicht?

Natürlich sind wir im Laufe von gut eineinhalb Stunden aber urheberrechtlich nicht bei “Mickey Mouse” und “Steam Boat Willie” stehen geblieben, sondern wir haben dabei so manchen “sidetrack” (Richter) beschritten. Wie zum Beispiel die Frage der Folgen generativer künstlicher Intelligenz für das Urheberrecht. Voila:

Rechtsbelehrung Nr. 122 – “Micky Maus‘ Abenteuer im Urheberrecht” via rechtsbelehrung.com:

Noch ein paar ergänzende Show Notes von mir:

Folgen Sie mir gern auf Bluesky, aber erwarten Sie bitte nicht zuviel | der mehrfach erwähnte “Jurafunk” war ein Podcast-Projekt des Kieler Datenschutzjuristen Henry Krasemann und mir, das wir Ende 2019 (in einer gemeinsamen Weihnachtsfolge mit der Rechtsbelehrung) abgeschlossen haben. All(t)e Folgen sind noch unter jurafunk.de abrufbar | Dieses Ding, in dem RA Dr. Schwenke irgendwie schon einmal saß, war natürlich kein “Wohnwagen”, sondern ein Camper | Sind Birkenstocksandalen wirklich angewandte Kunst? Man kann sich darüber streiten und man tut das auch ausgiebig: Das OLG Hamburg sagt ja (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2021, Az. 5 W 40/21). Das Landgericht Köln sagt auch ja (LG Köln, Urteil vom 11.05.2023, Az. 14 O 41/22). Das OLG Köln sagt aber nein (OLG Köln, Urteil vom 26.01.2024 – 6 U 89/23), Birkenstock sagt: Wir fragen den BGH, dessen Entscheidung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes aber noch (lange) nicht vorliegt.

Organ der Rechtspflege, Folge 4 – Der Schimmler

Bereits vor einer Woche haben wir die vierte Episode des Anwaltspodcasts “Organ der Rechtspflege” veröffentlicht – Und ich habe das Gefühl, dass wir uns mit dem Podcast langsam aber sicher in Richtung eines Who-is-Who von #Juratwitter entwickeln, aber das muss nichts Schlechtes sein. In Folge 4 bespreche ich gemeinsam mit meinem Co-Host RA Lars Rieck unter anderem die Zurückhaltung der Gerichte bei der Durchführung von Verhandlungen nach § 128a ZPO und außerdem den Werdegang des spannenden Kollegen RA Dr. Michael Selk.

Mehr hier (externer Link)!

Organ der Rechtspflege – Folge 3

Und da waren es schon drei: Ende August haben Kollege Lars Rieck und ich die dritte Folge des Anwaltspodcasts “Organ der Rechtspflege” veröffentlicht und wir sind natürlich ein bisschen stolz. Gast ist diesmal ein wortwörtlich “alter Bekannter”, nämlich Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, der mit uns -passenderweise, wie der Schnappschuss aus der Aufnahmesession zeigt – über Datenschutz und Videokonferenzen, insbesondere nach dem “Schrems II”-Urteil des BGH spricht.

“Organ der Rechtspflege” ist ein Anwaltspodcast, das heißt: Anwälte und Anwältinnen spielen in ihm die Hauptrolle. Das heißt aber natürlich nicht, dass er sich nur an Juristen richtet. Sie dürfen auch reinhören, ja, auch dann, wenn Sie einen ganz normalen, “ordentlichen” Beruf gelernt haben. Sie sollen das sogar! Hier entlang, bitte.

Organ der Rechtspflege – der Anwaltspodcast aus Hamburg

Wer öfter einen Blick in diesen Blog wirft, der weiß, dass ich mich bereits seit mehr als 10 Jahren auch als Podcaster im Bereich Recht versuche. Nach gut 150 Folgen war das Projekt Jurafunk, das ich gemeinsam mit dem Kieler Datenschutzjuristen Henry Krasemann produziert habe, auserzählt (und wurde standesgemäß in einer gemeinsamen Folge mit dem Jura-Podcast “Rechtsbelehrung” abgeschlossen). Für mich hieß das aber nie, das ich dem Podcasten entsagen wollte. Und das “Nachfolge”-Projekt ist nun online.

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Rechtsbelehrung Nr. 40: Recht für Podcaster

Anfang November habe ich einen Ausflug nach Berlin unternommen, um bei den Kollegen der Rechtsbelehrung zu Gast-podcasten. Das Ergebnis ist jetzt online. In der typischen Länge von fast zwei Stunden lassen sich in der 40. Folge der Rechtsbelehrung alle wichtigen Rechtsthemen zum Podcast nachhören: Vom Schutz der Persönlichkeitsrechte im Podcast über Marken und Werktiteln bis hin zu Musiklizenzen und GEMA wird so ziemlich jedes denkbare Rechtsproblem in Zusammenhang mit Podcasts an- und besprochen. Viel Vergnügen!

(Die Shownotes zur Folge sind unter rechtsbelehrung.com zu finden)