Rechtsbelehrung #122: Free Steam Boat Willie!

Anfang Feburar 2024 war ich seit Langem wieder einmal zu Gast in einem Rechts-Podcast – und dazu nicht irgendeinem, sondern dem dienstältesten regelmäßig erscheinendem Rechtspodcast in Deutschland, der “Rechtsbelehrung” von und mit Marcus Richter und Thomas Schwenke.

Thematisch stand das Urheberrecht auf dem Programm und mit ihm die – unter uns: in der Praxis des Urheberrechtsanwalts nicht gerade das Tagesgeschäft bestimmende – Frage: Ist Mickey-Mouse seit dem 1. Januar 2024 wirklich gemeinfrei? Wenn ja, welche Maus betrifft das eigentlich und vor allem: Warum nicht?

Natürlich sind wir im Laufe von gut eineinhalb Stunden aber urheberrechtlich nicht bei “Mickey Mouse” und “Steam Boat Willie” stehen geblieben, sondern wir haben dabei so manchen “sidetrack” (Richter) beschritten. Wie zum Beispiel die Frage der Folgen generativer künstlicher Intelligenz für das Urheberrecht. Voila:

Rechtsbelehrung Nr. 122 – “Micky Maus‘ Abenteuer im Urheberrecht” via rechtsbelehrung.com:

Noch ein paar ergänzende Show Notes von mir:

Folgen Sie mir gern auf Bluesky, aber erwarten Sie bitte nicht zuviel | der mehrfach erwähnte “Jurafunk” war ein Podcast-Projekt des Kieler Datenschutzjuristen Henry Krasemann und mir, das wir Ende 2019 (in einer gemeinsamen Weihnachtsfolge mit der Rechtsbelehrung) abgeschlossen haben. All(t)e Folgen sind noch unter jurafunk.de abrufbar | Dieses Ding, in dem RA Dr. Schwenke irgendwie schon einmal saß, war natürlich kein “Wohnwagen”, sondern ein Camper | Sind Birkenstocksandalen wirklich angewandte Kunst? Man kann sich darüber streiten und man tut das auch ausgiebig: Das OLG Hamburg sagt ja (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2021, Az. 5 W 40/21). Das Landgericht Köln sagt auch ja (LG Köln, Urteil vom 11.05.2023, Az. 14 O 41/22). Das OLG Köln sagt aber nein (OLG Köln, Urteil vom 26.01.2024 – 6 U 89/23), Birkenstock sagt: Wir fragen den BGH, dessen Entscheidung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes aber noch (lange) nicht vorliegt.

Jurafunk Nr. 147: Das Rückspiel mit der Rechtsbelehrung – Rechtsirrtümer im Alltag (Teil 2)

Im 2. Teil der Podcast-Gemeinschaftsproduktion mit der Crew der Rechtsbelehrung geht es unter anderem  um Datenschutz und Personalausweise, Wal- oder Haifischfleisch, den “Diebstahl” von Pfandbechern auf dem Weihnachtsmarkt und die Frage wann ein Fotograf sein Model (nicht mehr) fragen muss, bevor er ein Foto veröffentlicht.

Und natürlich auch um die alles entscheidende Frage: Ist denn eigentlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?

Viel Vergnügen!

 

Jurafunk Nr. 147 – Teil 2: Inhalt

0’00” – Intro

0’40” – Darf jemand verlangen, dass ich meinen Personalausweis kopiere?

04’40 – Müssen Verträge schriftlich geschlossen werden?

07’55” – Wie kommen Verträge denn überhaupt zu Stande und wie sind Erklärungen auszulegen?

09’20” – Hakjöringsköd – Falsa demonstration non nocet

11’28” – Wem gehört eigentlich der Glühweinbecher?

21’00” – Fotorecht: Die 5-, 6-, oder 7-Personen-Regel

31’00” – Einwilligungen, Bestimmheit und Persönlichkeitsrechte

33’00” – Ist alles, was nicht verboten ist, erlaubt?

37’15” – Outro

Noch ein paar Hinweise und Verweise zu Jurafunk Nr. 147, Teil 2:

Folgende Vorschriften werden in dieser Folge besprochen: § 3a BDSG (Gebot der Datensparsamkeit) | § 125 BGB (Formbedüftigkeit und Formfreiheit von Verträgen) | § 311b Abs .1 BGB (Form bei Grundstückskaufverträgen) | § 575 Abs. 1 BGB (Form bei Befristung von Mietverträgen) | § 133 BGB, § 157 BGB (Auslegung von Willenserklärungen) | § 246 StGB (Unterschlagung) | § 22 Abs. 1 Kunsturhebergesetz, § 23 Abs. 1 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild und Einwilligung) | Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).

Wer den ersten Teil verpasst hat, muss nicht traurig sein, sondern kann ihn hier finden.

Und wer Dirks & Krasemann nicht nur gern hört, sondern auch mal sehen möchte, der kann am 19.9.2017 ins Camp24sieben kommen. Dort findet unsere #diwokiel-Veranstaltung „Das wird man wohl noch sagen dürfen!“ – Hate Speech und Fake News rechtlich gesehen statt. 

Die Veranstaltung muss leider krankheitsbedingt ausfallen.

Jurafunk Nr. 147: Das Rückspiel mit der Rechtsbelehrung – Rechtsirrtümer im Alltag (Teil 1)

Das gewohnte Jurafunk-Duo Krasemann / Dirks erweitert sich in Folge 147 zu einem Quartett: Wie in Rechtsbelehrung Nr. 40 besprochen, haben sich Dr. Thomas Schwenke und Marcus Richter auf den langen und durchaus beschwerlichen Weg nach Kiel gemacht, um dort eine Jurafunk-Rechtsbelehrungs-Gemeinschaftsproduktion aufzunehmen.

Und so kam es an einem Dienstagnachmittag Anfang September bei Kaiserwetter zum Rückspiel der Jura-Podcast-Giganten an der Ostsee. Ein Hintergrundthema gab es auch. Besprochen wird – für beide Podcastcrews eher ungewohnt – ein bunter Themenstrauß mit strafrechtlichem Schwerpunkt, zusammengehalten nur durch den losen roten Faden “Rechtsirrtümer im Alltag”.

Die Hörer des Jurafunks sind an eine Folgenlänge von ca. 30 Minuten gewöhnt. Daher veröffentlichen wir Jurafunk Nr. 147 in zwei Teilen. Der zweite Teil wird voraussichtlich Ende der 37.Kalenderwoche 2017 erscheinen. Ein wichtiger Hinweis: Die Rechtsbelehrungs-Folge 49 wird nicht unbedingt völlig identisch mit der Jurafunk-Folge sein, da an der Ostsee eine andere Schnitt-und-Verdichtungskultur herrscht als im unaufgeräumten Berlin… es kann sich also durchaus lohnen, beide Versionen zu hören!

 

Mehr

Rechtsbelehrung Nr. 40: Recht für Podcaster

Anfang November habe ich einen Ausflug nach Berlin unternommen, um bei den Kollegen der Rechtsbelehrung zu Gast-podcasten. Das Ergebnis ist jetzt online. In der typischen Länge von fast zwei Stunden lassen sich in der 40. Folge der Rechtsbelehrung alle wichtigen Rechtsthemen zum Podcast nachhören: Vom Schutz der Persönlichkeitsrechte im Podcast über Marken und Werktiteln bis hin zu Musiklizenzen und GEMA wird so ziemlich jedes denkbare Rechtsproblem in Zusammenhang mit Podcasts an- und besprochen. Viel Vergnügen!

(Die Shownotes zur Folge sind unter rechtsbelehrung.com zu finden)

Ankündigung: Rechtsbelehrung zum “Podcastrecht” mit einer Prise Jurafunk – Fragen erwünscht!

Eigentlich war es schon lange geplant, aber für drei hochbeschäftigte Juristen und einen hochbeschäftigten Radiomoderator einen gemeinsamen Termin zu finden, ist für sich genommen schon ein Projekt, das leicht scheitert, und so ist es bislang leider noch nicht zu einer gemeinsam produzierten Folge der beiden Rechts-Podcastprojekte “Rechtsbelehrung” (Berlin) und “Jurafunk” (Kiel) gekommen. Immerhin eine “kleine Lösung” soll nun aber wahr werden:

Die nächste Folge der Rechtsbelehrung wird einen nicht so überraschenden Überraschungsgast haben, der versuchen wird, sich zum Thema “Recht für Podcaster” mit einzubringen.

Die Folge wird Anfang November in Berlin aufgezeichnet, den “Sendetermin” geben wir noch bekannt. Wem zum Thema “Recht für Podcaster” schon heute Fragen unter den Nägeln brennen, der darf Sie gern vorab und sofort stellen: 

Auf der Website der Rechtsbelehrung, als Kommentar unter diesem Beitrag, als Tweet oder PN an @radirks besteht ab sofort die Möglichkeit, alle Fragen loszuwerden, und mit etwas Glück (…und vielleicht auch einer geschickten Frageformulierung… ) auch beantwortet zu erhalten.

Ich freue mich über rege Teilnahme!