Am 30.8.2024 fand das Barcamp Kiel 2024 (#bcki24) statt. Gemäß inzwischen x-fach erprobter Tradition wurde im Rahmen einer Barcamp-Session eine Jurafunk-Folge vor und mit Teilnehmern aufgenommen. Der Jurafunk ist ein juristischer Podcast von und mit Datenschützer Henry Krasemann und Rechtsanwalt Stephan Dirks, der – mit einer kleinen Unterbrechung – seit 2009 existiert. Neue Folgen erscheinen regelmäßig auf jurafunk.eu und überall, wo es Podcasts gibt. Zur neuesten Folge geht es hier.
Ungefähr zwei Jahre und drei Monate ist es her, dass mit Jurafunk Nr. 156 die bisher letzte Folge der Kiel-Hamburger Rechtspodcast-Koproduktion “Jurafunk” über den Äther ging. Kurz vor Beginn der Pandemie gingen Datenschützer Henry Krasemann und Medienanwalt Stephan Dirks in dieser Hinsicht getrennte Wege.
Doch eine Woche voller Ohrfeigen (Näheres zum Beispiel hier) hat die beiden Jurafunker wieder auf den Plan gerufen. Körperverletzung, tätliche Beleidigung, Äußerungsrecht sind die Themen von Jurafunk Nr. … – also sagen wir: Von dem folgenden Video, das sich fast wieder anfühlt wie früher.
Kurz vor Jahresende haben es die Jurafunker noch einmal geschafft, sich für die endgültige Ausgabe des Jahres 2018 zusammenzufinden.
Besprochen werden in Folge 154: Die Monopolisierung des Begriffs “Titan” (as in: “Pop-Titan” oder “Podcast-Titan”), die Selbstöffnung von Captain Knutsch und deren Folgen und, last but not least, der Qualitätsgehalt eines bestimmten Werks des Comedians Jörg Knörr.
Jurafunk Nr. 154 – Inhalt:
00’00” – Intro
01’25” – Kahn ./. T1tan: Wie ein ehemaliger Top-Torhüter einmal ein Wort ganz für sich haben wollte (LG München I, Az. hier nicht bekannt, mehr dazu)
08’56” – Warum Captain Knutsch sich gegen bestimmte Berichterstattung nicht erfolgreich wehren kann und was es mit der “Selbstöffnung” auf sich hat (OLG Köln, Urt. vom 22.11.18, Az. 15 U 96/18 ).
21’10” – Warum sich Entertainer und Stimmimitator Jörg Knörr um ein Honorar streiten musste und wieso es dabei auf seine Witzigkeit (nicht) ankam (OLG Köln, Urt. v. 14.11.2018, Az. 11 U 71/18).
26’55” – Warum Whatsapp-Kettenbriefe zwar auch zu Weihnachten doof sind aber nicht so gefährlich wie viele meinen (Mehr dazu).
Das Jurafunk-Team ist für dieses Jahr “durch” und wünscht allen Hörerinnen und Hörern frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie sich und uns treu – Wir sind in 2019 wieder da!
Im 2. Teil der Podcast-Gemeinschaftsproduktion mit der Crew der Rechtsbelehrung geht es unter anderem um Datenschutz und Personalausweise, Wal- oder Haifischfleisch, den “Diebstahl” von Pfandbechern auf dem Weihnachtsmarkt und die Frage wann ein Fotograf sein Model (nicht mehr) fragen muss, bevor er ein Foto veröffentlicht.
Und natürlich auch um die alles entscheidende Frage: Ist denn eigentlich alles erlaubt, was nicht verboten ist?
Viel Vergnügen!
Jurafunk Nr. 147 – Teil 2: Inhalt
0’00” – Intro
0’40” – Darf jemand verlangen, dass ich meinen Personalausweis kopiere?
Das gewohnte Jurafunk-Duo Krasemann / Dirks erweitert sich in Folge 147 zu einem Quartett: Wie in Rechtsbelehrung Nr. 40 besprochen, haben sich Dr. Thomas Schwenke und Marcus Richter auf den langen und durchaus beschwerlichen Weg nach Kiel gemacht, um dort eine Jurafunk-Rechtsbelehrungs-Gemeinschaftsproduktion aufzunehmen.
Und so kam es an einem Dienstagnachmittag Anfang September bei Kaiserwetter zum Rückspiel der Jura-Podcast-Giganten an der Ostsee. Ein Hintergrundthema gab es auch. Besprochen wird – für beide Podcastcrews eher ungewohnt – ein bunter Themenstrauß mit strafrechtlichem Schwerpunkt, zusammengehalten nur durch den losen roten Faden “Rechtsirrtümer im Alltag”.
Die Hörer des Jurafunks sind an eine Folgenlänge von ca. 30 Minuten gewöhnt. Daher veröffentlichen wir Jurafunk Nr. 147 in zwei Teilen. Der zweite Teil wird voraussichtlich Ende der 37.Kalenderwoche 2017 erscheinen. Ein wichtiger Hinweis: Die Rechtsbelehrungs-Folge 49 wird nicht unbedingt völlig identisch mit der Jurafunk-Folge sein, da an der Ostsee eine andere Schnitt-und-Verdichtungskultur herrscht als im unaufgeräumten Berlin… es kann sich also durchaus lohnen, beide Versionen zu hören!