Jurafunk Nr. 154: Captain Knutsch und die “Selbstöffnung”, Jörg Knörr und die Lustigkeit

Kurz vor Jahresende haben es die Jurafunker noch einmal geschafft, sich für die endgültige Ausgabe des Jahres 2018 zusammenzufinden.

Besprochen werden in Folge 154: Die Monopolisierung des Begriffs “Titan” (as in: “Pop-Titan” oder “Podcast-Titan”), die Selbstöffnung von Captain Knutsch und deren Folgen und, last but not least, der Qualitätsgehalt eines bestimmten Werks des Comedians Jörg Knörr. 

 

Jurafunk Nr. 154 – Inhalt:

00’00” – Intro

01’25” – Kahn ./. T1tan: Wie ein ehemaliger Top-Torhüter einmal ein Wort ganz für sich haben wollte (LG München I, Az. hier nicht bekannt, mehr dazu)

08’56” – Warum Captain Knutsch sich gegen bestimmte Berichterstattung  nicht erfolgreich wehren kann und was es mit der “Selbstöffnung” auf sich hat (OLG Köln, Urt. vom 22.11.18, Az. 15 U 96/18 ).

21’10” – Warum sich Entertainer und Stimmimitator Jörg Knörr um ein Honorar streiten musste und wieso es dabei auf seine Witzigkeit (nicht) ankam (OLG Köln, Urt. v. 14.11.2018, Az. 11 U 71/18).

26’55” – Warum Whatsapp-Kettenbriefe zwar auch zu Weihnachten doof sind aber nicht so gefährlich wie viele meinen (Mehr dazu).

Das Jurafunk-Team ist für dieses Jahr “durch” und wünscht allen Hörerinnen und Hörern frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie sich und uns treu – Wir sind in 2019 wieder da!

Kahn ./. T1TAN

Es kann nur einen geben – und deshalb nimmt es ein Oliver Kahn natürlich nicht einfach hin, wenn jemand seinen, nunja, “Namen”, kapert und einfach Handschuhe draus macht. So ist es aber geschehen, und nicht nur das, sondern es wurde sogar eine entsprechende EU-Marke beim EUIPO angemeldet, noch dazu mit der “1” drin. Sie wissen schon, wie ehedem auf dem Torwarttrikot, als man zur Feststellung der wahren Größe eines Oliver Kahn noch keine Richter brauchte. Gegen die Marke klagt ein Oliver Kahn nun jedenfalls vor dem Münchener Landgericht, und ob es um nun um ein Namensrecht (§ 12 BGB), um Verkehrsgeltung (§ 4 Abs. 2 MarkenG) oder gar ein Unternehmenskennzeichen (§ 5 MarkenG) geht – Könnte sein, dass sich Titan Kahn diesmal ein Eigentor geschossen hat.

Deutschlandfunk Nova hat das Thema einmal aufbereitet und ein Stephan Dirks kam kurz zu Wort. Nachzulesen hier und zu hören hier. (Ab 11’25”).

Eine kleine Korrektur allerdings zum Thema “Schadensersatz”: Es ging höchstwahrscheinlich nicht um “250.000 € Schadensersatz” wie in dem DLF-Nova-Stück berichtet wird; Die Summe (bis zu) “250.000” passt viel eher zum Ordnungsgeld, das im Falle eines Verstoßes gegen ein Unterlassungsgebot an das Gericht zu zahlen wäre.