Rechtsbelehrung #122: Free Steam Boat Willie!

Anfang Feburar 2024 war ich seit Langem wieder einmal zu Gast in einem Rechts-Podcast – und dazu nicht irgendeinem, sondern dem dienstältesten regelmäßig erscheinendem Rechtspodcast in Deutschland, der “Rechtsbelehrung” von und mit Marcus Richter und Thomas Schwenke.

Thematisch stand das Urheberrecht auf dem Programm und mit ihm die – unter uns: in der Praxis des Urheberrechtsanwalts nicht gerade das Tagesgeschäft bestimmende – Frage: Ist Mickey-Mouse seit dem 1. Januar 2024 wirklich gemeinfrei? Wenn ja, welche Maus betrifft das eigentlich und vor allem: Warum nicht?

Natürlich sind wir im Laufe von gut eineinhalb Stunden aber urheberrechtlich nicht bei “Mickey Mouse” und “Steam Boat Willie” stehen geblieben, sondern wir haben dabei so manchen “sidetrack” (Richter) beschritten. Wie zum Beispiel die Frage der Folgen generativer künstlicher Intelligenz für das Urheberrecht. Voila:

Rechtsbelehrung Nr. 122 – “Micky Maus‘ Abenteuer im Urheberrecht” via rechtsbelehrung.com:

Noch ein paar ergänzende Show Notes von mir:

Folgen Sie mir gern auf Bluesky, aber erwarten Sie bitte nicht zuviel | der mehrfach erwähnte “Jurafunk” war ein Podcast-Projekt des Kieler Datenschutzjuristen Henry Krasemann und mir, das wir Ende 2019 (in einer gemeinsamen Weihnachtsfolge mit der Rechtsbelehrung) abgeschlossen haben. All(t)e Folgen sind noch unter jurafunk.de abrufbar | Dieses Ding, in dem RA Dr. Schwenke irgendwie schon einmal saß, war natürlich kein “Wohnwagen”, sondern ein Camper | Sind Birkenstocksandalen wirklich angewandte Kunst? Man kann sich darüber streiten und man tut das auch ausgiebig: Das OLG Hamburg sagt ja (OLG Hamburg, Beschluss vom 14.10.2021, Az. 5 W 40/21). Das Landgericht Köln sagt auch ja (LG Köln, Urteil vom 11.05.2023, Az. 14 O 41/22). Das OLG Köln sagt aber nein (OLG Köln, Urteil vom 26.01.2024 – 6 U 89/23), Birkenstock sagt: Wir fragen den BGH, dessen Entscheidung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes aber noch (lange) nicht vorliegt.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Video-Jurafunk: #Fototapete, #Möbelkatalog, Beiwerk

(EIn Klick auf das GIF startet das Video)

Bis Ende 2019 erschien der Rechts-Podcast “Jurafunk” mehr oder weniger regelmäißig als Audioausgabe (Mehr dazu hier). Seitdem produzieren Datenschutz-Jurist und Klemmbaustein-Lyriker Henry Krasemann und ich in loser Folge anlassbezogen Jurafunk-Videos. So geschehen anlässlich der Aufregung um ein Urteil des Landgerichts Köln, mit dem wegen einer Fototapete im Internet Unterlassungsansprüche zugesprochen werden. Dabei stellt sich unter anderem gar nicht so ganz überraschend heraus: In Köln waren sie gar nicht die ersten, wie wegen Wandschmuck, der auf Fotos oder Videos abgebildet wurde Urteile zu sprechen hatten.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Reloaded: Auf ein Wiederhören mit Dirks & Krasemann

Ungefähr zwei Jahre und drei Monate ist es her, dass mit Jurafunk Nr. 156 die bisher letzte Folge der Kiel-Hamburger Rechtspodcast-Koproduktion “Jurafunk” über den Äther ging. Kurz vor Beginn der Pandemie gingen Datenschützer Henry Krasemann und Medienanwalt Stephan Dirks in dieser Hinsicht getrennte Wege.

Doch eine Woche voller Ohrfeigen (Näheres zum Beispiel hier) hat die beiden Jurafunker wieder auf den Plan gerufen. Körperverletzung, tätliche Beleidigung, Äußerungsrecht sind die Themen von Jurafunk Nr. … – also sagen wir: Von dem folgenden Video, das sich fast wieder anfühlt wie früher.

Man munkelt: Da kommt vielleicht noch was nach.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 156: Ein Finale in Berlin

Der Jurafunk zu Gast bei der Rechtsbelehrung. Die Rechtsbelehrung, das ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke (Website, Twitter) und Marcus Richter (Er spricht in Microphone / Website, Twitter).

Pünktlich zu Peak-Christmas zwischen dem 2. und 3. Advent machen die Podcast-Crews der Rechtsbelehrung und des Jurafunks ihren jeweiligen Hörern, die sich teilweise auch überschneiden dürften, ein herrlich knisterndes Weihnachtsgeschenk in Form einer glitzernden Weihnachtsfolge:

Es geht darin um das zu unrecht wenig beachtete Rechtsgebiet des “Weihnachtsrechts”. Die besprochenen Sachverhalte sind allesamt besonders, teilweise ein kleines bisschen crazy und auf jeden Fall ein würdiger Rahmen für diese denkwürdige Jurafunk Folge. Für Jurafunk-Fans ist sie allerdings nicht ganz ohne Schockmomente, die erst ganz am Ende die Weihnachtsstimmung minimal trüben könnten.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

</Jurafunk>

Am Ende von Folge 156 haben Krasemann und Dirks in würdigem Rahmen eine Bombe platzen lassen: Jurafunk-Folge 156, die gleichzeitig die zweieinhalbte Gemeinschaftsproduktion mit der Rechtsbelehrung ist, ist auch die letzte Folge des Krasemann-Dirks’schen Gemeinschaftspodcasts.

Die Crew der Rechtsbelehrung war sozusagen das Testpublikum für diese Nachricht – und die etwas erschrockenen Reaktionen und Nachfragen zeigen, dass hier vielleicht noch ein paar Fragen beantwortet werden sollten.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.