Jurafunk #155: Fotografierverbot, Malle und das Markenrecht, Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Wer hätte im Sommer 2009 gedacht, dass es Krasemann und Dirks nach der ersten gemeinsamen Jurafunk-Folge am 2. Juli 2009 so lange miteinander aushalten? 10 Jahre und 154 Folgen später ist es nun Zeit für … nunja: eine weitere, ganz normale und auf die übliche Weise schmucklose Jurafunk-Folge. In der geht es noch einmal um das Fotografierverbot bei Einschulungsfeiern, um Malle und das Markenrecht, um die Frage, wie weit das Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung reicht und darum, was das alles mit Oskar, dem Schnellzeichner zu tun hat.

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Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 154: Captain Knutsch und die “Selbstöffnung”, Jörg Knörr und die Lustigkeit

Kurz vor Jahresende haben es die Jurafunker noch einmal geschafft, sich für die endgültige Ausgabe des Jahres 2018 zusammenzufinden.

Besprochen werden in Folge 154: Die Monopolisierung des Begriffs “Titan” (as in: “Pop-Titan” oder “Podcast-Titan”), die Selbstöffnung von Captain Knutsch und deren Folgen und, last but not least, der Qualitätsgehalt eines bestimmten Werks des Comedians Jörg Knörr. 

 

Jurafunk Nr. 154 – Inhalt:

00’00” – Intro

01’25” – Kahn ./. T1tan: Wie ein ehemaliger Top-Torhüter einmal ein Wort ganz für sich haben wollte (LG München I, Az. hier nicht bekannt, mehr dazu)

08’56” – Warum Captain Knutsch sich gegen bestimmte Berichterstattung  nicht erfolgreich wehren kann und was es mit der “Selbstöffnung” auf sich hat (OLG Köln, Urt. vom 22.11.18, Az. 15 U 96/18 ).

21’10” – Warum sich Entertainer und Stimmimitator Jörg Knörr um ein Honorar streiten musste und wieso es dabei auf seine Witzigkeit (nicht) ankam (OLG Köln, Urt. v. 14.11.2018, Az. 11 U 71/18).

26’55” – Warum Whatsapp-Kettenbriefe zwar auch zu Weihnachten doof sind aber nicht so gefährlich wie viele meinen (Mehr dazu).

Das Jurafunk-Team ist für dieses Jahr “durch” und wünscht allen Hörerinnen und Hörern frohe Weihnachten und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr. Bleiben Sie sich und uns treu – Wir sind in 2019 wieder da!

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk 153: Über Influencer, Kennzeichnungspflichten und das Landgericht Berlin

Das Landgericht Hamburg hat am 12.5.1998 entschieden, dass ab sofort und bis in alle Zukunft in jedem Online-Impressum ein überflüssiger Hinweis auf irgendwelche Verlinkungen zu stehen hat. Wer die Rivalität zwischen der schönsten deutschen Stadt und der Berlin kennt, der weiß: Sowas lässt sich der Berliner nicht bieten, und nun hat sein Landgericht endlich nachgezogen. Mit seinem Urteil in Sachen Vreni Frost (Urteil v. 24.05.2018 – Az.: 52 O 101/18) sorgt das LG Berlin nun dafür, dass Influencer landauf landab ihre Blogs und Channels mit Werbekennzeichnungen zupflastern, dass einem die Augen tränen.

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Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Jurafunk Nr. 152: Dashcams und Neues zur DSGVO

Bereits Ende Mai, wenige Tage vor dem magischen Datum “25.5.2018”, dem Beginn der Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gab es noch eine aktuelle Jurafunk-Folge zu genau diesem Thema. Es gab Gesprächsbedarf zwischen den beiden Rechtspodcastveteranen Krasemann & Dirks:

In den Tagen davor waren verschiedene Detailfragen zum neuen Datenschutzrecht durch die Medien gegeistert, wie zum Beispiel eine Veröffentlichung der “DSK” zum Thema “Cookies”, die besprochen werden mussten.

Da fast gleichzeitig Der BGH zur Frage der Verwertung von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess entschied (BGH, Urt. v. 15.5.2018, VI ZR 233/17), entstand spontan und kurzfristig diese “Spezial”-Folge, zu der es aus Zeitgründen leider weder Inhaltsverzeichnis noch Shownotes gibt.

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Jurafunk Nr. 151: Frivoles Plaudern über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Es ist Jurafunk-Woche! In Folge 151 des Krasemann-Dirksschen Podcastexperiments wird über die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geplaudert. Das an sich kann bereits als Provokation gelten, denn die öffentliche und veröffentlichte Meinung zum großen Datenschutz-Armageddon, das am 25. Mai über Europa hereinbricht, lässt sich mit folgendem Trailer zu Roland Emmerichs Weltuntergangs-Epos “2012” gut veranschaulichen. Man ersetze jeweils gedanklich “2012” durch “2018”:

“Naja, wird eben alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird”, hilft da vielleicht nicht viel weiter. Aber vielleicht hilft Ihnen die in geradezu frivoler Weise zur Schau gestellte Gelassenheit von Krasemann & Dirks zumindest über diesen Tag. Inhaltlich gibt es dazu noch den ein oder anderen Hinweis, was sich ändert und wo vielleicht auch Sie noch mal “ran” müssen.

Wir wünschen viel Vergnügen (und sei es auch ein gruseliges) mit Jurafunk Nr. 151:

Jurafunk Nr. 151 – Inhalt

0’00” – Intro: 150. Mal Jurafunk, schon wieder! / Mikro in der Tasse
1’05” – wovon man sich bald trennen muss
2’00” – Am 25. Mai 2018 kommt die neue DSGVO. Konnte man damit rechnen?
2’00”  – Waren die alten Datenschutzvorschriften denn nicht mehr gut? Was passiert jetzt mit TMG, BDSG & Co?
15’09” – Was ändert sich konkret? Für den kleinen Mann?
16’20” – 20 Millionen Euro oder 4% des Umsatzes Bußgeld
17’00” – Prinzipien der Datenverarbeitung – Art.  5 DSGVO
23’50 – Transparenz, Art. 13 DSGVO
27’55” – Besondere Datenkategorien (Art. 9) und Datenschutzfolgenabschätzung (Art. 35 DSGVO).
32’55” – Auftragsverarbeitung Art. 28, 29 DSGVO
37’07” – Noch ein bisschen was zur Einwilligung, Art.6 Abs. 1 lita, 7 DSGVO
42’00” – Ourtro: Autokorsi an der Kieler Holstenstraße

Hinweise und Notizen zu Folge 151:
Die Füchse unter den Hörern haben es gemerkt: Es handelte sich nicht um die 150. sondern bereits um die 151. Jurafunk-Folge | Was Verordnungen (in Deutschland) sind, steht in Art. 80 GG | Die Glückszahl 13 bezieht sich auf § 13 des Telemediengesetzes einerseits und Art. 13 DSGVO andererseits | in der Kieler Holstenstraße sitzt das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz (ULD).

Über Stephan Dirks

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