Und da waren es schon drei: Ende August haben Kollege Lars Rieck und ich die dritte Folge des Anwaltspodcasts “Organ der Rechtspflege” veröffentlicht und wir sind natürlich ein bisschen stolz. Gast ist diesmal ein wortwörtlich “alter Bekannter”, nämlich Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke, der mit uns -passenderweise, wie der Schnappschuss aus der Aufnahmesession zeigt – über Datenschutz und Videokonferenzen, insbesondere nach dem “Schrems II”-Urteil des BGH spricht.
“Organ der Rechtspflege” ist ein Anwaltspodcast, das heißt: Anwälte und Anwältinnen spielen in ihm die Hauptrolle. Das heißt aber natürlich nicht, dass er sich nur an Juristen richtet. Sie dürfen auch reinhören, ja, auch dann, wenn Sie einen ganz normalen, “ordentlichen” Beruf gelernt haben. Sie sollen das sogar! Hier entlang, bitte.