Digitale Resozialisierung: Wen(n) das Internet vergessen muss

Dass das Internet nichts vergesse, ist eine Binsenweisheit. Allerdings eine, die nicht stimmt, wie jeder weiß, der einen “Mädchennamen” hat und den ab und an mal googelt. Allerdings hängt das, was das Internet vergisst, stark davon ab, welchen Inhalt es hat – und natürlich davon, ob die “Quelle” der Information irgendwann einmal versiegt. Und das ist gerade in Bezug auf die Berichterstattung über Straftaten und -Täter oft nicht der Fall.

Ob und unter welchen Voraussetzungen es erfolgversprechend ist, sich gegen “Alt”-Berichterstattung über Straftaten zur Wehr zu setzen, erklärt der folgende Beitrag.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geht gegen Facebooks Klarnamenpflicht vor (Update)

Ob’s ein Abschiedsgeschenk für den frisch geschiedenen Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) war? Der Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, geht derzeit im Wege der Ordnungsverfügung gegen die Klarnamenpflicht des Sozialen Netzwerks Facebook vor, wie einer Presseinformation seiner Behörde zu entnehmen ist. Ganz neu ist die “Idee” nicht. (Update: Die Verfügung liegt uns nun im Volltext vor und ist hier abzurufen)

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Tatsachen, Meinungen und Onlinebewertungen: Wogegen sich Unternehmen (nicht) wehren können

Die Geschäftsführung ist außer sich: auf der bestfrequentierten Bewertungsplattform ist die Hölle los. Die letzten fünf Bewertungen allesamt schlecht! in den Freitextkommentaren ist die Rede davon, dass die Produkte mangelhaft, der Service unterirdisch, die Geschäftsführung inkompetent und das Geschäftsmodell betrügerisch sei. Jemand soll das löschen lassen! Am besten den Anwalt gleich „cc“. Nur: was, wenn das nicht hilft? Überhaupt: wo hört die Meinungsfreiheit auf?

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BGH: Bewertungsportale für Ärzte datenschutzrechtlich zulässig

Die Zulässigkeit von Ärztebewertungen im Internet war bereits an verschiedenen Stellen in diesem Blog Thema. In dieser Woche hat sich nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache angenommen und höchstrichterlich entschieden, was Ärzte hier unter Datenschutzaspekten dulden müssen. Nämlich: Eine ganze Menge.

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Recht auf „Vergessen werden“: Die Wahrheit als Datenschutzproblem

George Orwells Meisterwerk „1984“ wird von den Datenschutzbeauftragten dieses Landes und wohl auch von den Datenschutzbehörden anderer europäischer Länder oftmals bemüht, wenn es darum geht, den Gegner begreifbar werden zu lassen: Die Vision der Totalüberwachung ist es, die es um fast jeden Preis zu verhindern gilt. Der Einzelne soll Herr seiner Daten bleiben, der gläserne Mensch ist die Horrorvision. Mit seinem Urteil vom 13.5.2014 (Az.: C – 131/12) hat der Europäische Gerichtshof nunmehr allerdings einen ganz anderen Aspekt der Orwellschen Vorlage in greifbare Nähe gerückt: Die Datenschutzbehörden sind auf dem Weg dahin, zu Wahrheitsministerien zu werden.

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