in der zweiten Folge meines Videologs von unterwegs spreche ich kurz über ein weiteres Urteil, das der vzbv gegen Google erstritten hat und etwas länger darüber, was mich daran wundert.
Kaum beginnt das Jahr so richtig, ist bereits der erste Jurafunk des Jahrgangs 2017 fertig. In Folge 140 befassen wir uns mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz im “Fall Böhmermann”, mit der Haftung von Google bei (wiederholter) Veröffentlichung (angeblich) rechtsverletzender Inhalte, mit der Frage, ob der Anwalt Werbung auf der Dienstkleidung haben darf und mit einer (kollektiv-)arbeitsrechtlichen Entscheidung zu Facebook.
Jurafunk Nr. 140 – Inhaltsübersicht
00‘00“: Intro: Frohes Neues Jahr! 02‘00“: Krasemann3 03‘00“: Der “Fall Böhmermann” und das Informationsfreiheitsgesetz (VG Berlin-Brandenburg OVG 6 S 29.16) 13‘25“: Google und die Löschungspflichten (OLG Karlsruhe 6 U 2/15) 21‘25“: Die Anwaltsrobe und die Werbung (BGH AnwZ 47/15) 24‘20“: Der Betriebsrat und die Facebook-Seite (BAG 1 ABR 7/15) 26‘37“: Outro
Böhmermann war bereits in Folge 131 ausführlich Thema.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg zur Linkhaftung hat der Jurafunk ignoriert. Ich habe es hier gewürdigt. Das zugrunde liegende EuGH-Urteil haben wir außerdem in Folge 131 besprochen.
Ob’s ein Abschiedsgeschenk für den frisch geschiedenen Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) war? Der Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, geht derzeit im Wege der Ordnungsverfügung gegen die Klarnamenpflicht des Sozialen Netzwerks Facebook vor, wie einer Presseinformation seiner Behörde zu entnehmen ist. Ganz neu ist die “Idee” nicht. (Update: Die Verfügung liegt uns nun im Volltext vor und ist hier abzurufen)
Nach kleinerer Schaffenspause gibt es heute endlich wieder eine Ausgabe des Jurafunks. In der bereits 123. Folge unseres Kieler Partnerpodcasts widmen wir uns zwei aktuellen Entscheidungen aus dem Medienrecht und dem Bereich des geistige Eigentums – wobei selbstverständlich eine strikte Nord-Süd-Ausgewogenheit gewahrt bleibt: Einerseits geht es um eine Entscheidung des OLG München, die ein rechtsverletzendes Google-Suchergebnis zum Gegenstand hatte, andererseits hatte das OLG Schleswig über die Frage zu entscheiden, ob allein das Impressum einer Webseite dazu führen kann, dass eine Domainnutzung zur Markenrechtsverletzung wird. Mehr
Die Zulässigkeit von Ärztebewertungen im Internet war bereits an verschiedenen Stellen in diesem Blog Thema. In dieser Woche hat sich nun auch der Bundesgerichtshof (BGH) der Sache angenommen und höchstrichterlich entschieden, was Ärzte hier unter Datenschutzaspekten dulden müssen. Nämlich: Eine ganze Menge.