Kaum beginnt das Jahr so richtig, ist bereits der erste Jurafunk des Jahrgangs 2017 fertig. In Folge 140 befassen wir uns mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz im “Fall Böhmermann”, mit der Haftung von Google bei (wiederholter) Veröffentlichung (angeblich) rechtsverletzender Inhalte, mit der Frage, ob der Anwalt Werbung auf der Dienstkleidung haben darf und mit einer (kollektiv-)arbeitsrechtlichen Entscheidung zu Facebook.
Jurafunk Nr. 140 – Inhaltsübersicht
00‘00“: Intro: Frohes Neues Jahr!
02‘00“: Krasemann3
03‘00“: Der “Fall Böhmermann” und das Informationsfreiheitsgesetz (VG Berlin-Brandenburg OVG 6 S 29.16)
13‘25“: Google und die Löschungspflichten (OLG Karlsruhe 6 U 2/15)
21‘25“: Die Anwaltsrobe und die Werbung (BGH AnwZ 47/15)
24‘20“: Der Betriebsrat und die Facebook-Seite (BAG 1 ABR 7/15)
26‘37“: Outro
Notizen und Hinweise:
- Der etwas umständliche Gag zu Beginn nahm auf diesen Text bei Spiegel Online Bezug.
- Böhmermann war bereits in Folge 131 ausführlich Thema.
- Das Urteil des Landgerichts Hamburg zur Linkhaftung hat der Jurafunk ignoriert. Ich habe es hier gewürdigt. Das zugrunde liegende EuGH-Urteil haben wir außerdem in Folge 131 besprochen.