Jurafunk #137: Linkhaftung nach EuGH, Freie Benutzung bei Bildern, Shill Bidding bei Ebay

Der neue Jurafunk ist da! in der bereits 137. Folge unseres sympathisch-anarchischen Kieler Rechtspodcasts gibt es einerseits wenig Überraschungen: Hier Krasemann, verbeamteter Datenschützer, dort Dirks, Rechtsanwalt, immer für eine weggenuschelte Silbe gut. Langweilig soll es trotzdem nicht werden, denn die Themen sind ja auch noch da:

Einerseits das Urteil des EuGH zur Linkhaftung (Entscheidung vom 08.09.2016 – Az. C-160/15), andererseits die BGH-Urteile “Auf Fett getrimmt” zur urheberrechtlichen Zulässigkeit von Foto-Parodien (Urteil vom 28.07.2016, Az I ZR 9/15) sowie zum Hochbieten bei Ebay (Urteil vom 24. August 2016, Az. VIII ZR 100/15). Schließlich geht es noch um zwei Entscheidungen zum Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Prominenten ( BVerfG,Az. 1 BvR 335/14).

 

Show-Notes:

Ich habe zu Folge 137 erstmals folgendes Sketch-note-artige Inhaltsverzeichnis gekritzelt, was mir großen Spaß gemacht hat:

jf137-sketch

Außerdem habe ich im Podcast versprochen, noch einmal auf das Jurafunk-TV-Experiment des Jahres 2012 hinzuweisen, dort geht es ausführlich um Recht bei Ebay.

Gute Unterhaltung!

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

2 Gedanken zu „Jurafunk #137: Linkhaftung nach EuGH, Freie Benutzung bei Bildern, Shill Bidding bei Ebay

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