“Werbung – Worauf Youtuber achten müssen”

Heute (29.3.17) erscheint in den Zeitungen des sh.z-Verlages ein Stück zum Thema Influencer Marketing und Schleichwerbung, zu dem ich einige O-Töne beigesteuert habe. Allerdings geht bei Interviews notwendig die Genauigkeit manchmal etwas auf Kosten der Lesbarkeit verloren, wer schon einmal als “Experte” für “die Medien” etwas gefragt wurde, weiß das. Und weiß auch, dass das weder die Schuld des Interviewers noch die des Experten ist. In diesem Fall möchte ich deshalb aber noch auf zwei weitere Quellen hinweisen. Grundlegend zu Kennzeichnungspflichten und dem “Trennungsgebot” habe ich hier schon einmal etwas geschrieben. Sehr konkrete Tipps und Hinweise zum “Ob” und “Wie” der Kennzeichnung – bezogen auf Facebook und Instagram – gibt es einem Whitepaper vom Kollegen Thomas Schwenke nachzulesen, das ich sehr gern verlinke.

Videozitate auf Youtube? Klares ja – Aber.

Die Geschichte des urheberrechtlichen Zitatrechts ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei müsste das gar nicht sein, denn auch auf diesem Blog war § 51 UrhG schon mehrfach Thema. Eigentlich dürfte es deswegen auch gar nicht so häufig vorkommen, dass ich auf Vorträgen oder gegenüber Mandanten erkläre, dass, wenig überraschend, charakteristisch für eine Ausnahme (wie dem Zitatrecht)  ist, dass es Ausnahmechararakter hat, und das deswegen natürlich nicht jede mit dem Namen des Urhebers versehene Nutzung fremder Werke ein “Zitat” in diesem Sinne darstellt.

Genau so verhält es sich, wie das OLG Köln in einer aktuellen Entscheidung festgestellt hat, mit Zitaten fremder Videosequenzen auf Youtube.

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Jurafunk Nr. 79: GEMA vs. YouTube, BVerfG vs. OLG Köln

Was für eine Woche! Nach dem das Bundesverfassungsgericht dem Kölner Oberlandesgericht zunächst so einiges zur WLAN-Haftung und zum Verständnis der “Sommer unseres Lebens“-Entscheidung des BGH ins Stammbuch schrieb, folgte am Freitag (20.4.) die mit Spannung erwartete Entscheidung des LG Hamburg in Sachen GEMA ./. Youtube. Keine Frage, dass Jurafunk Nr. 79 sich zuerst diesen Themen annimmt. Zur Abrundung und Beruhigung gibt’s dann auch noch was grundbodenständiges: Lotsenrecht. Viel Vergnügen!

http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk20120421.mp3

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