Was für eine Woche! Nach dem das Bundesverfassungsgericht dem Kölner Oberlandesgericht zunächst so einiges zur WLAN-Haftung und zum Verständnis der “Sommer unseres Lebens“-Entscheidung des BGH ins Stammbuch schrieb, folgte am Freitag (20.4.) die mit Spannung erwartete Entscheidung des LG Hamburg in Sachen GEMA ./. Youtube. Keine Frage, dass Jurafunk Nr. 79 sich zuerst diesen Themen annimmt. Zur Abrundung und Beruhigung gibt’s dann auch noch was grundbodenständiges: Lotsenrecht. Viel Vergnügen!
http://www.jurafunk.de/assets/podcasts/jurafunk20120421.mp3
Links:
- RA Jan A. Strunk: BVerfG kassiert OLG Köln: Rechtliche Voraussetzungen für WLAN-Störerhaftung noch ungeklärt.
- Interview v. Fabian Rack mit Dirks + Krasemann im Telemedicus: “Recht geht auch sympathisch“.
Über Stephan Dirks
Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.
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