DSM-Richtlinie, #Artikel17, Streaming

Gemeinsam mit dem Anwaltspodcast-Kollegen Lars Rieck hatte ich in dieser Woche das Vergnügen, Auf dem Twitch-Kanal von LeoSMind einige Fragen rund um das Thema Urheberrechtsreform und Upload-Filter zu beantworten. Die “DSM”-(“Digital-Single-Market”)-Richtlinie, das ist die EU-Richtlinie, die “Upload-Plattformen” (unter anderem) in die Verantwortung für Rechtsverletzungen von Plattform-Nutzer zwingen will.

Die ist längst beschlossen, das Deutsche Umsetzungsgesetz befindet sich gerade im Gesetzgebungsverfahren und wird wohl bis Juni 2021 beschlossen werden. Was bedeutet das, vor allem für Streamer?

Zur Aufzeichnung des Live-Streams geht es hier:

XING reagiert auf Impressums-Urteil des LG Stuttgart

Mit seinem Urteil vom 27.6.14 hatte das LG Stuttgart entschieden, dass der für die meisten XING-Profile geltenden Impressumspflicht nicht durch die dafür von XING angebotene Funktion genüge getan wird. Denn: durch diese seien die Pflichtangaben nach dem TMG nicht “effektiv optisch wahrnehmbar und leicht erkennbar”“. XING reagiert hierauf nun, wenig überraschend, mit einer Verschiebung des Impressums-Links.

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Impressumspflicht und kein Ende: Alle XING-Impressen rechtswidrig, meint das LG Stuttgart

Die Sache sorgte bereits vor einiger Zeit für großen Aufruhr in den sozialen Medien: Der dadurch zu zweifelhafter Berühmtheit gelangte Herr Winter aus Kornwestheim mahnte verschiedene Kollegen wegen angeblicher Verstöße gegen die Impressumspflicht aus § 5 TMG ab. Hintergrund: diese Kollegen besaßen ein Profil auf der Plattform „XING“, und dieses war, wie Herr Winter meinte, nicht mit einem zureichenden Impressum ausgestattet. Das Landgericht Stuttgart urteilte nun in einem dieser Fälle (überwiegend) zugunsten des Abmahners Winter (Urt. v. 27.6.14, Az. LG Stuttgart11 O 51/14).

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Warum der Einzelunternehmer im Impressum kein “Geschäftsführer” sein darf

Eine vom Kollegen RA Plutte mitgeteilte Entscheidung des OLG München fügt den landauf, landab bekannten Problemen bei der richtigen Formulierung des Impressums nach § 5 TMG einen weiteren Aspekt hinzu: Die obersten bayerischen Zivilrichter halten es in bestimmten Fällen für unzulässig, wenn sich Einzelunternehmer im Impressum ihrer Unternehmenswebsite als “Geschäftsführer” bezeichnen.

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