XING reagiert auf Impressums-Urteil des LG Stuttgart

Mit seinem Urteil vom 27.6.14 hatte das LG Stuttgart entschieden, dass der für die meisten XING-Profile geltenden Impressumspflicht nicht durch die dafür von XING angebotene Funktion genüge getan wird. Denn: durch diese seien die Pflichtangaben nach dem TMG nicht “effektiv optisch wahrnehmbar und leicht erkennbar”“. XING reagiert hierauf nun, wenig überraschend, mit einer Verschiebung des Impressums-Links.

Vorher klein und rechts unten, jetzt etwas größer und weiter oben

Das Gericht hatte unter anderem beanstandet, dass die XING-Impressumsfunktion nur durch Scrollen erreichbar sei, sich außerdem außerhalb des normalen Inhaltsbereichs befinde und zudem in kleinerer Schriftgröße gehalten sei. An diesen Punkten hat man sich bei XING offensichtlich für die Neupositionierung orientiert.

 

 

Hinsichtlich des Berufungsverfahrens vor dem OLG Stuttgart dürfte diese Änderung bereits Wirkung entfalten. Denn da die Plattform selbst nunmehr reagiert hat, ist aus meiner Sicht eine Wiederholungsgefahr wegen des Impressumsverstoßes nicht mehr gegeben, was den in der ersten Instanz bejahten Unterlassungsanspruch entfallen lässt. So muss man sich im Ergebnis nur noch um die Kosten streiten. Allerdings ist auch hier entscheidend, ob der XING-Impressumslink in seiner ursprünglichen Form (klein, ganz unten) ausreichte.

Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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