Nach kleinerer Schaffenspause gibt es heute endlich wieder eine Ausgabe des Jurafunks. In der bereits 123. Folge unseres Kieler Partnerpodcasts widmen wir uns zwei aktuellen Entscheidungen aus dem Medienrecht und dem Bereich des geistige Eigentums – wobei selbstverständlich eine strikte Nord-Süd-Ausgewogenheit gewahrt bleibt: Einerseits geht es um eine Entscheidung des OLG München, die ein rechtsverletzendes Google-Suchergebnis zum Gegenstand hatte, andererseits hatte das OLG Schleswig über die Frage zu entscheiden, ob allein das Impressum einer Webseite dazu führen kann, dass eine Domainnutzung zur Markenrechtsverletzung wird.
Jurafunk Nr. 123 – Inhaltsübersicht:
- 0’00″ – Intro: Long time no see.
- 1’05″ – “Betrug” im Suchergebnis: Wann haftet Google für fremde Rechtsverletzungen (OLG München, Beschl. vom 27.4.15, Az. 18 W 591/15).
- 13’29″ – Markenrechtsstreit um “mobilcomonline.de”: Wie einen das Impressum einer Webseite (auch) in Schwierigkeiten bringen kann (OLG Schleswig, Beschl. v. 21.5.15, Az. 6 U 12/14. Hinweis: Vorinstanz war natürlich das Landgericht und nicht das Amtsgericht Kiel – wir entschuldigen uns für den Versprecher in Minute 13’39”).
- 18’10” – Outro.Zum Podcast hier entlang bitte.