Jurafunk Nr. 123: Einstweilige Verfügung gegen Google-Suchergebnis, keine Markenrechtsverletzung durch “mobilcomonline.de”

Nach kleinerer Schaffenspause gibt es heute endlich wieder eine Ausgabe des Jurafunks. In der bereits 123. Folge unseres Kieler Partnerpodcasts widmen wir uns zwei aktuellen Entscheidungen aus dem Medienrecht und dem Bereich des geistige Eigentums – wobei selbstverständlich eine strikte Nord-Süd-Ausgewogenheit gewahrt bleibt: Einerseits geht es um eine Entscheidung des OLG München, die ein rechtsverletzendes Google-Suchergebnis zum Gegenstand hatte, andererseits hatte das OLG Schleswig über die Frage zu entscheiden, ob allein das Impressum einer Webseite dazu führen kann, dass eine Domainnutzung zur Markenrechtsverletzung wird.  Mehr

Kieler Geek Nerds und Nerd Geeks im Fadenkreuz der Berliner Textilindustrie

Es ist einer dieser Fälle, bei denen man die ersten Böen des nahenden Shitstorms bereits zu riechen scheint, kaum hat man von ihm gehört: Der Kieler “Nerd Stuff Supplier” (Eigenwerbung) “GetDigital“muss sich gegen die Inanspruchnahme wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung durch die Verwendung der Begriffskombination “Geek Nerd” zur Wehr setzen. Sofort fallen dem aufmerksamen Leser Parallelen zu anderen bekannten Markenrechtsstreitigkeiten ähnlicher Bauart ein: “Jack Wolfskin” und “Jako” (Jurafunk Nr. 21) wären Schlagworte. Auch werden Erinnerungen an die “Weltuntergangsparty” (Jurafunk Nr. 90) wach.

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