Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook Ireland: Volltext der Verfügung des Hamburgischen Beauftragten für den Datenschutz

Am 27.9.2016 gab der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) bekannt, dass man Facebook ab sofort den “Massendatenabgleich” mit WhatsApp verboten habe. Die Weitergabe von Nutzerdaten des Messengers, der seit 2014 zum Facebook-Konzern gehört, hatte Facebook bekanntermaßen zunächst selbst ausgeschlossen, nun aber im August 2016 mittels einer AGB-Änderung möglich zu machen versucht. WhatsApp-Nutzern wurde dabei nur “Widerspruchsrecht” hinsichtlich der Nutzung der Account-Daten durch Facebook eingeräumt. Unter anderem dies veranlasste die Hamburger Datenschützer zum Tätigwerden in Form der Verwaltungsverfügung, die mir aufgrund meiner Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz nun im Volltext vorliegt.

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit geht gegen Facebooks Klarnamenpflicht vor (Update)

Ob’s ein Abschiedsgeschenk für den frisch geschiedenen Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) war? Der Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI), Prof. Dr. Johannes Caspar, geht derzeit im Wege der Ordnungsverfügung gegen die Klarnamenpflicht des Sozialen Netzwerks Facebook vor, wie einer Presseinformation seiner Behörde zu entnehmen ist. Ganz neu ist die “Idee” nicht. (Update: Die Verfügung liegt uns nun im Volltext vor und ist hier abzurufen)

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