Es ist Jurafunk-Woche! in der bereits 119. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts arbeiten Dirks & Krasemann wieder die nach ihrer unmaßgeblichen Meinung wichtigsten Themen aus dem Medien-, IT- und Datenschutzrecht auf. Diesmal diskutieren wir unter anderem den “Fall” des GDL-Chefs Klaus Weselsky, dessen Konterfei von der Firma Sixt zu Werbezwecken gekapert wurde. Wir sprechen über eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin zur Datenweitergabe von Facebook an App-Entwickler, über Sinn und Wirkung von Titelschutzanzeigen am Beispiel “Blogosphäre” sowie über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die es Optikern verbietet, kostenlose Zweitbrillen als Beigabe anzubieten.
Jurafunk Nr. 119 – Inhaltsübersicht:
- 0’00″ – Intro: Bahn / Luftballons.
- 1’50″ – “Mitarbeiter des Monats”: Weselsky als unfreiwilliges Sixt-Testimonial.
- 10’40″ – VZBV ./. Facebook: Datenweitergabe an App-Herausgeber unwirskam (LG Berlin 16 O 60/13).
- 18’39″ – Titelschutzanzeige für “Blogosphäre”: Kennzeichenrecht für Blogger.
- 26’00” – Optiker-Werbung mit kostenloser Zweitbrille (BGH I ZR 26/14).