Jurafunk Nr. 119: Weselsky als Sixt-Testimonial, “Blogosphäre” als Werktitel, Zweitbrille als Geschenk

Es ist Jurafunk-Woche! in der bereits 119. Ausgabe unseres Kieler Partnerpodcasts arbeiten Dirks & Krasemann wieder die nach ihrer unmaßgeblichen Meinung wichtigsten Themen aus dem Medien-, IT- und Datenschutzrecht auf. Diesmal diskutieren wir unter anderem den “Fall” des GDL-Chefs Klaus Weselsky, dessen Konterfei von der Firma Sixt zu Werbezwecken gekapert wurde. Wir sprechen über eine aktuelle Entscheidung des LG Berlin zur Datenweitergabe von Facebook an App-Entwickler, über Sinn und Wirkung von Titelschutzanzeigen am Beispiel “Blogosphäre” sowie über eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die es Optikern verbietet, kostenlose Zweitbrillen als Beigabe anzubieten.

Jurafunk Nr. 119 – Inhaltsübersicht:

  • 0’00″ – Intro: Bahn / Luftballons.
  • 1’50″ – “Mitarbeiter des Monats”: Weselsky als unfreiwilliges Sixt-Testimonial.
  • 10’40″ – VZBV ./. Facebook: Datenweitergabe an App-Herausgeber unwirskam (LG Berlin 16 O 60/13).
  • 18’39″  –  Titelschutzanzeige für “Blogosphäre”: Kennzeichenrecht für Blogger.
  • 26’00” – Optiker-Werbung mit kostenloser Zweitbrille (BGH I ZR 26/14).

Zum Podcast hier entlang bitte.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

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