Was der “Geburtstagszug” mit Ihrer Website zu tun hat (und wie man diese “schützen” kann)

Des öfteren begegnet dem Rechtsanwalt, der auch oder vielleicht sogar ausschließlich “was mit Medien” macht, vertraglichen Nutzungsrechtseinräumungen in Bezug auf die Gestaltung von Websites, welche sich auf die “Urheberrechte” an der entsprechenden Gestaltung beziehen.  Denn, so der dahinter stehende und wohl weit verbreitete Glaube, Website-Gestaltungen sind doch wohl urheberrechtlich geschützt! Oder?

Wenn ich diese Frage in Vorträgen als rhetorisches Stilmittel einsetzte, sehe ich nach der passenden rhetorischen Antwort (“nein”) oftmals in weit aufgerissene Augen von Webdesignern, deren Weltbild zumindest für einen Moment ins Schwanken gekommen zu sein scheint.

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