“Wem gehört das Selfie, das der Affe Naruto schießt: ihm oder dem Fotografen David Slater? Und wer macht im Fall der Fälle Narutos Rechte daran geltend?” – Unter anderem dieser Frage geht der fotophonie-Podcast von Dieter Bethke und Frank Fischer derzeit auf den Grund. Als man während der Aufnahme ein paar Worte vom Fachmann brauchte, verfiel man auf die Idee, mich kurzerhand anzurufen. Das Ergebnis ist in Folge 91 des Podcasts anzuhören (Ab 48’05”).
Update / Hinweis:
Unter anderem kommt auch die Wirkung des Urhebervermerks nach § 10 Abs. 1 UrhG zur Sprache. Meine Anmerkungen zum Nutzen eines solchen Vermerks sind auch uneingeschränkt richtig. Ein aktuelles Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 27.07.2017, Az. 3 U 220/15 Kart) zur urheberrechtlichen Wirkung des “©” sieht dieses Zeichen allein – zumindest im Rahmen von 10 Abs. 3 UrhG – allerdings nicht als ausreichend an, um zu einer Vermutung der Inhaberschaft von ausschließlichen Nutzungsrechten zu begründen. Das LG Hamburg hatte dies noch anders gesehen. Da die genannte OLG-Entscheidung zum Zeitpunkt der Aufnahme noch nicht veröffentlicht war, konnte ich hierauf allerdings nicht eingehen.
Hier geht es zum Podcast: