ZAPP Medienmagazin: “AfD auf Facebook – Woher kommen die Bilder?”
Die Partei der “Besorgten” offenbart einmal mehr ein etwas selektives Verständnis der “Rechtschaffenheit”, die sie gern für sich in Anspruch nimmt: Die Redaktion des Medienmagazins “ZAPP” hat sich den Facebookauftritt der Partei angesehen und ist der Frage nachgegangen, wie genau man es bei der AfD mit den Rechten der Kreativen, vor allem also: der Fotografen nimmt. Ergebnis: Oftmals sind keine Lizenzen vorhanden, oder sie werden hinsichtlich der Verpflichtungen des Nutzers nicht eingehalten und (auch) die Rechte von Abgebildeten werden verletzt.
Der NDR hat mich in diesem Zusammenhang um die rechtliche Einschätzung einiger Sachverhalte gebeten. Der Beitrag ist über die NDR-Mediathek abrufbar.
Für weitere Fragen hilft der Beitag “10 Rechtsirrtümer aus dem Urheberrecht” weiter. Interessant in diesem Zusammenhang ist auch Jurafunk Nr. 133 der u.a. einen Fall der Lizenzüberschreitung bei einem Stockfoto durch das rechte “Compact Magazin” zum Gegenstand hat.