Jenny gegen sich selbst

Aufzeichnungen der Sendung "DAS" vom 17.9.12 auf "Youtube".

Aufzeichnungen der Sendung "DAS" vom 17.9.12 auf "Youtube".

Das war harter Tobak, was man da vorgestern in der Sendung “DAS” im NDR-Fernsehen (“N3”) begutachten durfte: Eine als “Schauspielerin und Regisseurin” annoncierte Jenny Elvers-Elbertzhagen in einem Interview, in dem nur eines deutlich wurde: Die Dame ist sichtlich nicht beieinander und steht höchstwahrscheinlich unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss – Ihrem Aussehen nach nicht zufällig.

Auch wenn der NDR die Sendung gar nicht erst in die Mediathek aufnahm – die bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oft das größere Übel darstellt als die eigentliche Ausstrahlung – verbreiteten sich die Bilder blitzartig im Netz. Offenbar hatten viele “N3”-Zuschauer flux den Aufnahme-Knopf gefunden, das Desaster aufgezeichnet und umgehend bei Youtube eingestellt.

Dies führt nun dazu, dass der NDR “einer Bitte der Familie Elvers-Elbertzhagen” nachkommt und Youtube auffordert, die Bilder von der Platform zu nehmen – unter Berufung auf das eigene “Urheberrecht” (Auch und eher das Leistungsschutzrecht des Sendeunternehmens ist hier wohl betroffen, was in etwa aber auf dasselbe hinausläuft).

Diese Hilfsbereitschaft dürfte allerdings nicht ganz uneigennützig sein. Man kann wohl sagen, dass der NDR nicht immer nur zimperlich mit den Persönlichkeitsrechten seiner Protagonisten umgeht; und auch vorliegend stellt sich doch die Frage, wie es jemand, der sich ersichtlich nicht im Geringsten unter Kontrolle hat, in eine Live-Sendung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens schafft und dort nicht im Mindesten davon abgehalten wird, die eigene – ohnehin recht öffentliche – Person geradezu öffentlich zu vernichten.

Auch wenn, was der NDR betont, Frau Elvers-Elbertzhagen offenbar erst sehr kurz vor der Sendung im Studio ankam, so bleibt doch unverständlich, warum die Sache nicht wenigstens abgebrochen wurde.

Denn wer das Format kennt, weiß, dass es quasi minütlich von Einspielfilmen unterbrochen wird und die Studiogäste in der Regel eher als Sofadekoration gebraucht werden als dass sie ernsthafte interviewpartner wären.

Will sagen: Die Sendung wäre wohl auch ohne Elvers-Elbertzhagens Gestammel ganz gut ausgekommen.

Rechtlich stellt sich hier die Frage nach vertraglichen Schutzpflichten des Senders.Es spricht aus meiner Sicht einiges dafür, dass man Frau Elvers-Elbertzhagen schlicht und einfach davon abhalten musste, den Auftritt zu absolvieren und nicht von der Wirksamkeit einer etwa erteilten Einwilligung ausgehen durfte, wenn die – was nicht immer der Übung entspricht – überhaupt schriftlich festgelegt wurde.

Dass man sich dessen wohl bewusst ist, darauf weist die unterlassene Einstellung der Sendung in die NDR-Mediathek ebenfalls hin.

Dass man mit der Aufforderung an Youtube also nur “einer Bitte der Familie” Elvers-Elbertzhagens nachkommt, kann man glauben, muss es aber nicht.

Vielleicht ist es auch eine Bitte der hauseigenen Rechtsabteilung gewesen.

Über Stephan Dirks

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Urheberrecht & Medienrecht und Inhaber der Kanzlei DIRKS.LEGAL.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert