Das Halbfinale der Fußball-EM steht unmittelbar bevor. Damit ist es allerhöchste Zeit für den zweiten Teil der EM-Ausgabe des Jurafunks, der in einem wichtigen Punkt dem ersten Teil der EM-Ausgabe des Jurafunks entspricht: er hat mit Fußball nichts, aber auch gar nichts zu tun. Behandelt werden: eine einstweilige Verfügung gegen ein bekanntes Magazin der so genannten “neuen Rechten”, das umstrittene Geschäftsmodell der Software “AdblockPlus” und die Frage: Was ist der angemessene Lizenzschaden bei einem kostenlosen Foto? Daneben und quasi nebenbei erklären wir noch den Unterschied zwischen “LARP” und “HAARP”.
Jurafunk Nr. 133 – Inhaltsübersicht:
- 0’00″ – Intro: Jerome Boateng
- 0’56″ – “Compact Magazin”: Juni-Ausgabe von rechter Postille darf nicht verbreitet werden.
- 10’04” – Verletzung bei “LARP”: Einwilligung bei gefährlichem Spiel und Sport (OLG Oldenburg, Beschl. v. 28.4.16, Az. 3 U 20/16).
Verweise: Jurafunk Nr. 67 (Fuballturnier als Dienstunfall). - 16’18″ – “AdBlock Plus”: OLG Köln erkennt Rechtswidrigkeit von “Whitelisting” (OLG Köln, Urt. v. 24.6.16, Az. 6 U 149/15).
Verweise: Jurafunk Nr. 124 , Verbotene Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen (Social Media Recht Blog). - 22’55″ – Lizenzschaden bei Verletzung von Creative Commons Lizenz (Hinweisbeschluss des LG Köln, Näheres auf dem Blog von RA Kompa).
- 30’15” – Outro.
Veweise: Barcamp Kiel
Wem der EM-Jurafunk zu wenig Fußball enthält, dem sei Krasemanns Fußball-Podcast an’s Herz gelegt.