Jurafunk Nr. 133: Lizenzüberschreitung bei Stockfoto (“Compact-Magazin”), Whitelisting bei AdblockPlus, Lizenzschaden bei CC-Fotos

Das Halbfinale der Fußball-EM steht unmittelbar bevor. Damit ist es allerhöchste Zeit für den zweiten Teil der EM-Ausgabe des Jurafunks, der in einem wichtigen Punkt dem ersten Teil der EM-Ausgabe des Jurafunks entspricht:  er hat mit Fußball nichts, aber auch gar nichts zu tun. Behandelt werden: eine einstweilige Verfügung gegen ein bekanntes Magazin der so genannten “neuen Rechten”, das umstrittene Geschäftsmodell der Software “AdblockPlus” und die Frage: Was ist der angemessene Lizenzschaden bei einem kostenlosen Foto? Daneben und quasi nebenbei erklären wir noch den Unterschied zwischen “LARP” und “HAARP”.

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LG Hamburg: Verbotene Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen durch “AdBlock Plus”?

“Geld gegen Inhalte” – Das Modell funktioniert für die Zeitungsverlage immer weniger gut. Online gibt es alles kostenlos, warum also noch zahlen? Weil die Zeitung (und ihr Online-Ableger) trotzdem Geld kostet (das wieder hereinverdient werden muss), sollen es die Werbekunden heranschaffen. Die lassen aber so genau, wie es geht, messen, wer ein Banner oder  Layer wirklich zu Gesicht bekommt. Und wer sich mittels eines Werbeblockers wie “AdBlock Plus” als Zielobjekt der Werbung verweigert. Durchaus nachvollziehbar, dass der Axel-Springer-Verlag Mitte Oktober auf “Bild.de” mit einem Werbe-Blocker-Blocker konterte, der AdBlock Plus-Nutzern den Zugang verweigerte, so lange sie nicht ein kostenpflichtiges “BILDplus”-Abo buchten. Als schon kurze Zeit später eine Anleitung zu dessen Umgehung kursierte, kursierte noch kürzere Zeit später eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg, die Springer beantragt hatte. Auch ein Youtube-Blogger bekam Post, allerdings zunächst nur eine Abmahnung.
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