Der Referentenentwurf für ein Netzwerkdurchsetzungsgesetz, kurz “NetzDG” erhitzt seit ein paar Wochen die juristischen Gemüter, was auch schon vor ein paar Wochen absehbar war. Deshalb habe ich mich für die April-Kolumne in der Mac Life auch bereits damals, also Mitte März, für dieses Thema entschieden.
Aber ein bisschen bin ich dann doch in die Falle getappt, die bei einem Print-Magazin mit einem Redaktionsschluss fast zwei Wochen vor Erscheinungstermin in einer unerwarteten Entwicklung der Ereignisse besteht. Zum einen hat’s mir nämlich den launigen Texteinstieg verhagelt, der Wahlkampfauftritte türkischer Politiker aufs Korn nimmt (die sind inzwischen alle abgesagt). Zum anderen ist der Entwurf zum NetzDG inzwischen in mehreren Aspekten geändert worden. Allerdings – und insoweit unschädlich für mein Kolumnenfazit – ist er nicht entschärft, sondern u.a. um eine Bestimmung über die Herausgabe von Bestandsdaten durch Internetprovider erweitert und damit in einem wesentlichen Punkt verschlimmert worden. Wie Härting auf C&R Online m.E. zutreffend resümiert, würde es wohl das Ende der Anonymität im Internet bedeuten, würde der Entwurf in dieser Form Gesetz: “Ein offenbar gewollter Einschüchterungseffekt, der die Kommunikationsfreiheit im Netz massiv in Frage stellen würde”. Heise-Justiziar Jörg Heidrich bezeichnet den Entwurf als “Frontalangriff auf das Vertrauen im Internet”.
Wer meinen Text zum NetzDG lesen möchte, muss entweder das Trägermedium aus Papier käuflich erwerben oder aber etwa einen Monat warten, dann erscheinen meine Kolumnentexte in aller Regel (aber ohne, dass ich darauf einen Einfluss hätte) kostenlos hier.