Der “AIDA-Kussmund” und die Panoramafreiheit

“Panoramafreiheit? War das nicht irgendwas mit Google?” – Seltsamerweise ist es tatsächlich Googles Dienst “Street View”, mit dem der Begriff der “Panoramafreiheit” bei vielen verknüpft ist. Etwas merkwürdig ist das deshalb, weil die Panoramafreiheit als Schranke des Urheberrechts (§ 59 UrhG) eigentlich so gar nichts mit den Datenschutzfragen zu tun hat, die die Hausfassadenabfotografiererei des Google-Dienstes aufwirft. Sondern mit dem Urheberrecht.

Und deshalb war es auch der für das Urheberrecht zuständige 1.Senat des Bundesgerichtshofs, der Ende April 2017 ein grundlegendes Urteil zur Reichweite der Panoramafreiheit gefällt hat (Urt. v. 27.4.2017 – I ZR 247/15AIDA Kussmund). Die Entscheidung ist ein willkommener Anlass, den Begriff rechtlich einmal etwas näher zu beleuchten.

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Rechtsbelehrung Nr. 40: Recht für Podcaster

Anfang November habe ich einen Ausflug nach Berlin unternommen, um bei den Kollegen der Rechtsbelehrung zu Gast-podcasten. Das Ergebnis ist jetzt online. In der typischen Länge von fast zwei Stunden lassen sich in der 40. Folge der Rechtsbelehrung alle wichtigen Rechtsthemen zum Podcast nachhören: Vom Schutz der Persönlichkeitsrechte im Podcast über Marken und Werktiteln bis hin zu Musiklizenzen und GEMA wird so ziemlich jedes denkbare Rechtsproblem in Zusammenhang mit Podcasts an- und besprochen. Viel Vergnügen!

(Die Shownotes zur Folge sind unter rechtsbelehrung.com zu finden)

[Von Rechts wegen]: Wer billig kauft…

 

maclife12

“Von Rechts Wegen” heißt meine Kolumne in der “Mac Life”. Ältere Beiträge sind nach einiger Zeit kostenlos online verfügbar.

Die Mac Life 12/2016 ist gerade erschienen. Darin enthalten: Meine Kolumne, die sich diesmal mit Plagiaten und dem Markenrecht befasst. Wer nicht warten möchte, bis sie kostenlos online verfügbar ist, kann sich hier nach kostenpflichtigen Bezugsmöglichkeiten erkundigen.

Werktitelschutz: Apps sind keine Zeitschriften

Wer schon mal am Zeitungskiosk stand und sich fragte, wie der Fachmann oder die Fachfrau gefühlt hunderte unterschiedlicher Angel-, Computer oder Wohnzeitschriften auseinander hält, der muss sich für eine Antwort nur an den Bundesgerichtshof (BGH) wenden. Denn der weiß: Der Verkehr ist schon lange daran gewöhnt, dass Zeitschriften und Zeitungen mit mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen gekennzeichnet werden und achtet deshalb auf feine Unterschiede. Im Appstore soll das aber nicht gelten.

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Wenn der Zahnarzt den Blinddarm operiert

Die Sache ist sehr unangenehm: oftmals per Einschreiben landet ein dicker Brief im DIN A4 Format auf dem eigenen Schreibtisch, schon der Absender verheißt nichts Gutes: Rechtsanwälte Sowienoch & Partner, Berlin, Hamburg, Frankfurt oder München. Beim Öffnen bestätigt sich der schlimme Verdacht: Abmahnung! Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche! Eine Woche Frist! Zweitausend Euro Anwaltskosten! Was nun? Wer jetzt die falsche Nummer wählt, erhält oft  denselben Rat: Ruhig bleiben, Kopf in den Sand und immer schön Luft anhalten. Es folgt: Eine Kollegenkritik.

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